Der Heizungsableser schlägt zum Ablesen der Verdampfen zwei Termine vor. Leider kann der Mieter an keinen dieser Termine vor Ort sein. Für einen Individualtermin möchte aber der Messdienst 25 € Fahrkosten haben. Is dies denn rechtens, da der Mieter die vorgeschalgenenen Termine nicht angenommen hat?
zwei kostenlose Termine sind eigentlich auch das, was gängiger Praxis entspricht. Wenn der Mieter gar keine Chance hatte, die Termine wahrzunehmen (Urlaub, Krankenhaus, etc.) kann da auch schonmal ein dritter Termin drin sein.
ABER diese Urteile sind sämtlichst in unteren Instanzen gefällt und es kann jederzeit auch anders beurteilt werden. Da fragt sich, ob die Summe den Aufwand lohnt.
Termine sind ja schön und gut, aber muss für einen Termin nicht beide Parteien zustimmen, Die zettel die an die Tür geheftet werden sind doch nur Terminvorschläge?
Einer Zustimmung i.d.S. bedarf es da nicht, aber der Mieter kann einen anderen Termin vereinbaren.
Es werden in dem Zusammenhang immer wieder zwei Urteile zitiert: Zum einen LG München I, Az 12 O 7987/00, nach dem ein zweiter Termin nicht schon gleich Extrakosten verursachen darf und man auch nicht verpflichtet ist, einem Nachbarn den Schlüssel zu überlassen. Zum anderen AG Brandenburg, Az 32 C 110/04, wonach eine Schätzung des Verbrauchs nach drei erfolglosen Ableseterminen zulässig ist.
Der Mieter ist seinerseits aber auch zur Duldung der Ablesung verpflichtet und muss durchaus mit Zusatzkosten rechnen, wenn er schuldhaft die Termine nicht einhält.