Kosten in 2015 für angehende Selbstständigheit bei Erwerbsminderungsrente in 2016 absetzen?

Hallo zusammen,

ich beziehe Erwerbsminderungsrente und möchte gerne ein wenig dazu verdienen, was ich lt. Rentenbescheid auch darf. (450,00€ mtl.)

Nun habe ich mir etwas gesucht, was ich mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen auch für ein paar Stunden in der Woche machen kann. Es geht um eine selbstständige Tätigkeit im Wellnessbereich.

Da ich in diesem Jahr schon einige Kosten diesbezüglich hatte und ich diese Tätigkeit
erst im nächsten Jahr anmelden möchte, möchte ich gerne wissen, ob ich die Kosten für dieses Jahr auch noch im nächsten Jahr mit absetzen kann?

Dankeschön und lieben Gruß
Ingrid

Nein. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Das bedeutet, dass die Aufwendungen in dem Jahr angesetzt werden (können), in dem sie entstehen.