Kosten in den AGBs versteckt. abzocke ?

hallo

angenommen jemand spielt ein kostenloses browsergame ( 2 monate ). nach dieser zeit bekommt man im spiel selbst die nachricht das die AGBs geändert wurden und man diese entweder akzeptieren oder das spiel beenden soll. man schaut sich also die AGBs an ( es sind an die 40 seiten und deshalb überfliegt man diese nur schnell ), akzeptiert und spielt das spiel weiter.

nach geraumer zeit bekommt man per email eine zahlungsaufforderung. seit der änderung der AGBs kostet das spiel 19 euro im monat. da man 3 monate gespielt hat möchte der betreiber nun das geld. der hinweis auf kostenpflicht war lediglich irgendwo klein in den AGBs versteckt und nicht sofort auf der spieloberfläche oder sonstwo zu sehen.

ist das abzocke ? eigentlich sollten doch kosten transparent zu sehen sein das man diese sofort sieht.

der spieler möchte nicht zahlen und findet sich hier abgezockt.

wie sieht es rechtlich aus ?

mfg

Auch hallo

eigentlich sollten doch kosten transparent
zu sehen sein das man diese sofort sieht.

Also das mit der Buttonlösung ist noch im Kommen.
Weiters kommt es drauf an, wie weiss das Schaf ist: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/kleingedr…
Und zur Sicherheit: Verbraucherzentrale oder spezialisierter Anwalt.

mfg M.L.

Hallo

angenommen jemand spielt ein kostenloses browsergame ( 2
monate ). nach dieser zeit bekommt man im spiel selbst die
nachricht das die AGBs geändert wurden und man diese entweder
akzeptieren oder das spiel beenden soll. man schaut sich also
die AGBs an ( es sind an die 40 seiten und deshalb überfliegt
man diese nur schnell ), akzeptiert und spielt das spiel
weiter.

Erstens muss überprüft werden, ob die orginalen AGBs eine solche Änderung per Email wirksam gestatten.

Zweitens ist dann wichtig, ob die Änderung die gesetzliche Vorgaben erfüllt. Zum Beispiel hat der BGH deutlich gemacht, das wesentliche Vertragsänderungen nicht einfach stillschweigend per Email geändert werden können. Auch sind Preisänderungen nicht beliebig machbar, sondern sollen nur die „normale“ Preissteigerung abdecken.
Beide Vorgaben dürften hier wohl nicht eingehalten worden sein und damit wäre die AGB-Änderung in diesem Bereich nicht gültig.

Gruß, DW.