Kosten in Rechnung stellen

Liebe Wissende,

angenommen Student X wohnt in einem Wohnheim in welchem zum Jahreswechsel die Telefon-, Internet- und TV-Versorgung auf IP-Versorgung durch einen neuen Anbieter umgestellt wurde. Student X hat Anfang Dezember die Freischaltung einer Telefonnummer und diverse Hardware bestellt. Der Anbieter hat diesen Auftrag bestätigt und die neue Telefonnummer mitgeteilt. Leider hat der Anbieter vergessen die Hardware zu versenden, so dass Student X seit dem 1.1. nur durch Nutzung des Handys telefonieren kann.

Nun stellt sich mir in dieser rein hypothetischen Konstellation die Frage, ob Student X die entstandenen Handykosten dem neuen Anbieter in Rechnung stellen kann, da dieser es durch die Nichtversendung der Hardware versäumt hat, dass Student X die Leistungen nutzen kann?!?

Vorab bereits ein herzliches Dankeschön an alle antwortenden Wissenden.

Gruß
stonehenge

Hi,

na da würd ich mal sagen, dass ganz normal gerügt werden muss, dass ein Mangel vorliegt und dass Schadenersatz zu leisten ist - diesen kündigst du hiermit an.
D.h. sofort schriftlich in Verzug setzen, Mangel rügen und Kosten ankündigen.
Da wohl bei dem Beispiel ein konkreter Termin für die Leistungserbringung vereinbart ist (01.01.), ist der Lieferant automatisch in Verzug und eine letzte Nachfrist reicht aus, bevor gekündigt werden kann.
Womöglich hat dieser aber eine abweichende Regelung in seinen AGB, dort mal lesen.

Gruss
lf