Hallo,
Wenn ein Immobilienkäufer nicht vorab einen Schrieb unterschreiben will mit dem er sich zum Kauf verpflichtet (ohne garantierte Reservierung des Objektes!), kann der Makler darauf bestehen, dass im Notarvertrag explizit die Kautionssumme angegeben wird? Und ist es korrekt, dass nur dieser Eintrag die Notarkosten um 80 Euro erhöht?
Gruss
M.