Kosten Kfz-Rep. Austauschteil gar nicht kaputt

Hallo,
fiktiver Fall
Fahrzeug springt nicht an, Werkstatt bezeichnet ein Teil A als defekt, deutet an, dass erst nach Einbau ersichtlich ist ob noch weitere Teile dazukommen. Kunde ist mit Einbau von Teil A einverstanden, in dem Glauben es sei kaputt und in der Hoffnung dass es dabei bleibt. Werkstatt sichert zu vor weiteren Kosten wieder nachzufragen.

Nach Einbau von Teil A teilt die Werkstatt mit, dass Teil A gar nicht kaputt war, jetzt soll es an Teil B liegen. Man würde natürlich Teil A wieder ausbauen. Der Preis für Teil B ist übertrieben hoch, deckt die Kosten für Teil A UND B ab. Preisanfragen beim Autohersteller bestätigen dies. Betrugsversuch ?

Der Kunde verzichtet daraufhin auf die Reparatur (lohnt sich nicht für altes Fahrzeug) u. will sein Fahrzeug wieder abholen.

Angenommen, das unnötig eingebaute Teil A wurde aus dem Fahrzeug nun doch nicht ausgebaut, kann der Kunde den Ausbau verlangen ?

Muss der Kunde nun den Einbau eines Teils (bzw. „Versuche“ der Werkstatt) bezahlen, das gar nicht kaputt war ? Nur den Einbau oder auch den Wiederausbau des Teils ?
Die Kosten des Ersatzteils können wohl nicht berechnet werden, aber wie sieht es mit der Arbeitszeit aus ?

Immerhin hatte der Kunde dem Einbau des Teils A in dem Glauben zugestimmt, dieses sei tatsächlich kaputt. Wie wäre hier die Rechtslage (angenommen schriftliche Kostenvoranschläge oder Aufträge existieren nicht) ?

Danke
Angelika

Hallo,
fiktiver Fall
Fahrzeug springt nicht an, Werkstatt bezeichnet ein Teil A als
defekt, deutet an, dass erst nach Einbau ersichtlich ist ob
noch weitere Teile dazukommen. Kunde ist mit Einbau von Teil A
einverstanden, in dem Glauben es sei kaputt und in der
Hoffnung dass es dabei bleibt. Werkstatt sichert zu vor
weiteren Kosten wieder nachzufragen.

Nach Einbau von Teil A teilt die Werkstatt mit, dass Teil A
gar nicht kaputt war, jetzt soll es an Teil B liegen. Man
würde natürlich Teil A wieder ausbauen. Der Preis für Teil B
ist übertrieben hoch, deckt die Kosten für Teil A UND B ab.
Preisanfragen beim Autohersteller bestätigen dies.

Betrugsversuch ?

Wieso Betrugsversuch, nur weil höhere Kosten als der Hersteller verlangt werden?

Der Kunde verzichtet daraufhin auf die Reparatur (lohnt sich
nicht für altes Fahrzeug) u. will sein Fahrzeug wieder
abholen.

Angenommen, das unnötig eingebaute Teil A wurde aus dem
Fahrzeug nun doch nicht ausgebaut, kann der Kunde den Ausbau
verlangen ?

Wenn keine Reparatur gewünscht wird, ist das Auto in den „Altzustand“ zu versetzen, also Ausbau der neu eingebauten Teile, natürlich kostenpflichtig.

Muss der Kunde nun den Einbau eines Teils (bzw. „Versuche“ der
Werkstatt) bezahlen, das gar nicht kaputt war ? Nur den Einbau
oder auch den Wiederausbau des Teils ?

Wenn das neue Teil nicht gewollt wird, muss m. E. der Ausbau bezahlt werden, denn die Werkstatt hat ja mitgeteilt, dass man nicht sicher ist, ob es an Teil A oder B liegt und der Kunde war damit offensichtlich einverstanden.

Schönen Tag noch.

Hallo,

Fahrzeug springt nicht an, Werkstatt bezeichnet ein Teil A als
defekt, deutet an, dass erst nach Einbau ersichtlich ist ob
noch weitere Teile dazukommen. Kunde ist mit Einbau von Teil A
einverstanden, in dem Glauben es sei kaputt und in der
Hoffnung dass es dabei bleibt. Werkstatt sichert zu vor
weiteren Kosten wieder nachzufragen.

ich finde das ganze Verhalten schon sehr grenzwertig bis unzulässig.

Hier handelt es sich um einen Werkvertrag. Bei diesem verpflichtet sich die Werkstatt ein Werk zu erbringen. Dieses Werk besteht darin, den Umstand „Fahrzeug springt nicht an“ abzustellen. Solange Teile zu tauschen und auszuprobieren, bis man den Fehler gefunden hat und die Kosten der hierfür nötigen Teile dem Kunden aufzubrummen, kann nicht sein. Dafür geht man nicht zu einem Fachmann, das kann der Hobbybastler auch selbst. Genau mit dieser Argumentation sollte man sich an den Inhaber wenden. Wenn der Betrieb Mitglied der Innung ist, sollte man sich an diese wenden und ggf. die Schlichtungsstelle bemühen.

Gruß

S.J.