Angenommen, eine Wohnung (zur Miete) steht seit längerer Zeit leer. Die Wohnung befindet sich in einem üblichen Mietshaus mit mehreren Mietparteien. Es fanden schon zig Besichtigungen statt, keiner will sie haben, weil kein stimmiges Preis-Leistungsverhältnis. Nun habe ich gehört, dass der Eigentümer des Hauses bzw. dieser Wohnung den Mietausfall steuerlich geltend machen kann. Stimmt das? Die einen sagen, ja, aber nur über ein gewissen Zeitraum, die anderen: zum Teil, nur die Nettokaltmiete kann steuerlich geltend gemacht werden. Wiederum andere sagen: na ja, das Finanzamt verlangt Bemühungen, dass sich der Eigentümer um Mieter gekümmert hat, sonst gilt es irgendwann als so genannte Liebhaberei. Zehn Leute, zehn Meinungen. Also Experten, was stimmt nun?
Also, die Wohnung soll vermietet werden, richtig verstanden?
Dann können die KOSTEN als Werbungskosten geltend gemacht werden, ein MIETAUSFALL (in Form negativer Einnahmen) nicht.
Hallo,
man sollte bei Steuererklärung(zur Absetzung von Kosten) Kopien von Zeitungsinseraten etc. beilegen, damit die Absicht der Vermietung dem Finanzamt klar wird.
Mietausfall kann man nicht absetzen, aber der Mietausfall führt zu verminderter Steuerlast (da man ja für die Wohnung keine Mieteinnahmen hat).
Gruß Sid
durch Mietausfall Grundsteuer senken
Hi !
den Mietausfall steuerlich geltend machen kann.
Für den Bereich der Einkommensteuer wurde ja bereits ausführlich dargestellt dass man „entgangene Miete“ auf der Einnahmenseite nicht als „negative Einnahmen“ ansetzen kann, dass aber sämtliche Kosten, die man sonst auch von der erhaltenen Miete abgezogen werden, weiterhin abziehen kann.
Im Bereich der Grundsteuer ist jedoch für einen solchen Fall der § 33 GrStG zu nennen:
http://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__33.html
In Abhängig vom Mietausfall kann die Grundsteuer erlassen werden.
Für den Erlass ist allerdings die Frist im § 34 Abs. 2 GrStG zu beachten
http://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__34.html
BARUL76
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