Kosten Löschung Grundpfandrecht

Hallo,

A hat ein Haus verkauft und von dem Kaufpreis wurden die Hypotheken abgelöst. Darüber hat A auch einen Nachweis von seiner Bank bekommen. Nun hat A eine Rechnung von der Gerichtskasse bekommen und soll 160,- EUR für die Löschung von 2 Grundpfandrechten bezahlen. Ist A verpflichtet, das zu bezahlen? Müsste das nicht der Käufer bezahlen? Es ist doch im Interesse des Käufers, dass diese Rechte gelöscht werden. A kann es doch egal sein, oder?

Gruß
Nelly

Hallo,

wenn ich ein Haus kaufen würde, dann würde ich es nur lastenfrei übernehmen. Wer für die Löschung zahlt, wäre mir egal, aber ich selbst wäre es nicht.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Ist A verpflichtet, das zu bezahlen?

Klar.

Müsste das nicht der Käufer bezahlen?

Wenn man das nicht in den Kaufvertrag geschrieben hat, nein.

Es ist doch im Interesse des Käufers, dass diese Rechte gelöscht

Nein, es ist im Interesse des Verkäufers, denn kein Mensch kauft ein nicht lastenfreies Haus (oder senkt den Kaufpreis entsprechend).

werden. A kann es doch egal sein, oder?

A will doch einen Käufer finden, oder ? Wer kauft schon ein Haus mit Grundschulden im Grundbuch ?

Gruß

Nordlicht

A will doch einen Käufer finden, oder ?

Das Haus ist schon längst verkauft!!! Das stand auch im Ursprungsposting.
Nur die Grundbuchänderung ist noch nicht erfolgt.

Gruß
Nelly

Ich kenn das auch so, dass hier der Verursacher zahlt. Wenn also der Käufer ein nicht lastenfreies Haus erworben hat, ist er der Verursacher, wenn er die Löschung beauftragt.
Steht allerdings im Kaufvertrag eine Bemerkung, dass der Verkäufer hiermit gleich die Löschung beauftragt, ist er der Verursacher.
Einfach mal den Kaufvertrag durchlesen. Blickt man selbst nicht durch, den Notar dazu befragen, der das Ding damals aufgesetzt hat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Haus ist schon längst verkauft!!! Das stand auch im

Das habe ich schon verstanden, aber ich wollte klarmachen, dass es im Interesse des Verkäufers ist, dass die Grundschulden gelöscht werden. Im Ursprungsposting stand da etwas anders.

Hallo,

die Standardverträge sehen sinnigerweise einen lastenfreien Übergang des Eigentums vor, soweit einzelne Belastungen aus Abteilung II und III nicht ausdrücklich übernommen werden. Dabei handelt es sich dann aber regelmäßig nicht um Sicherungsrechte von Kreditforderungen, sondern um Dinge wie Notwege-/Notleitungsrechte, …

Insoweit ist der Verkäufer zu lastenfreier Übergabe verpflichtet, und wenn da noch irgendeine uralte Grundschuld im GB gestanden hat, dann muss er sie auf seine Kosten im Rahmen des Vollzuges des Kaufvertrages löschen lassen. Das ist ein ganz normaler und regelmäßiger Vorgang.

BTW: So wenig ich Verständnis für unnötige Ausgaben habe, und allen Mandanten empfehle nicht sofort mit der Löschungsbewilligung der Bank zum GB-Amt zu rennen, um das GB wieder frei zu bekommen, so wichtig ist es doch, dies auch nicht auf den St. Nimmerleinstag zu schieben. Denn dann die Sache ggf. sehr lange dauern, weil zwischenzeitlich die Löschungsbewilligungen abhanden gekommen sind, ggf. der damalige Gläubiger gar nicht mehr/nicht mehr in der Form existiert, …

Gruß vom Wiz