Kosten Mahnbescheid Zahlungseingang

Hallo,

mich interessiert, wie das mit dem Kosten für einen Mahnbescheid aussieht.
Folgender Sachverhalt, ein Mahnbescheid, wir einen Tag nach Geldeingang beantragt. Es ist nun nicht mehr strittig, das gezahlt wurde. Es geht darum wer die Kosten zu tragen hat.
Der Gläubiger möchte diese gern ersetzt haben.
Der Schuldner geht davon aus, das das Geld einen Tag vor der Beantragung des Mahnbescheids eingegangen ist.
Gläubiger will kosten ersetzt haben.
Schuldner will nur zahlen, wenn er noch im Verzug war, als der Mahnbescheid beantragt wurde. Diese Information gibt der Gläubiger aber nicht her raus.
Ist es Richtig, das mit Zahlungseingang der Schuldner nicht mehr im Verzug ist, und das ein Mahnbescheid nach Zahlungseingang nicht mehr gestellt werden darf, bzw. der Gläubiger dann für die Kosten aufkommen muss?
Und ist der Gläubiger nicht zur Mitwirkung verpflichtet bevor er klagt?

Hallo,

die Kosten des MB sind vom Schuldner zu tragen; wenn der Gläubiger allerdings die Forderung mittels MB beantragt, zu einem Zeitpunkt, als ihm das Geld bereits gutgeschrieben war, hat der Gläubiger sich wg. des versuchten Betruges strafbar gemacht.
Möglichkeiten: Schuldner legt gegen MB Widerspruch gegen die gesamte Forderung ein, also auch die Kosten des MB; Schuldner muß nicht begründen. Gl. hat jetzt die Möglichkeit, bei Gericht Klage zu erheben, denn durch den Widerspruch zum MB ergeht kein Titel; wenn Gl. jetzt innerhalb der nächsten 6 Monate keine Klage erhebt, geht auch der Mahnbescheidantrag verloren.

Falls Gl. nur gegen die Kosten klagt, muss er vor Gericht den Geldeingang beweisen.

si