Hallo,
mich interessiert, wie das mit dem Kosten für einen Mahnbescheid aussieht.
Folgender Sachverhalt, ein Mahnbescheid, wir einen Tag nach Geldeingang beantragt. Es ist nun nicht mehr strittig, das gezahlt wurde. Es geht darum wer die Kosten zu tragen hat.
Der Gläubiger möchte diese gern ersetzt haben.
Der Schuldner geht davon aus, das das Geld einen Tag vor der Beantragung des Mahnbescheids eingegangen ist.
Gläubiger will kosten ersetzt haben.
Schuldner will nur zahlen, wenn er noch im Verzug war, als der Mahnbescheid beantragt wurde. Diese Information gibt der Gläubiger aber nicht her raus.
Ist es Richtig, das mit Zahlungseingang der Schuldner nicht mehr im Verzug ist, und das ein Mahnbescheid nach Zahlungseingang nicht mehr gestellt werden darf, bzw. der Gläubiger dann für die Kosten aufkommen muss?
Und ist der Gläubiger nicht zur Mitwirkung verpflichtet bevor er klagt?