Hallo,
angenommen ein Unternehmen mahnt einen Kunden ab, weil dieser eine Rechunng nicht bezahlt haben soll.
Der Kunde weist diese Mahnung zurück und tritt den Beweis an, dass die Rechnung fristgerecht bezahlt wurde (z.B. Kontoauszug, Beleg Überweisungsträger etc.). Das Unternehmen wiederholt seine Mahnung.
Dieses Verfahren wird nun bis zu einem Gerichtstermin oder Gerichtsvollzieher etc. weiterverfolgt.
Das Gericht gibt dem Kunden Recht.
Wer bezahlt die Mahngebühren und die Rechtskosten?
Können dem Kunden Kosten auferlegt werden, weil er nicht immer wieder auf die Erledigung der Rechung hingewiesen hat?
Kann der Kunde im Gegenzug Schadensersatz fordern, weil ihm durch das UNternehmen ein Schaden entstanden ist (zum Beispiel stilllegung einr Leistung durch das Unternehmen während des Verfahrens z.B. Versicherungsschutz oder Energieleistung etc.)
Gruß
manus
Wer bezahlt die Mahngebühren und die Rechtskosten?
Die Mahnkosten hat der Unternehmer bezahlt, und er kann sie, wenn die Mahnung nicht berechtigt war, selbstverständlich auch nicht ersetzt verlangen. Das ist doch ganz selbstverständlich!
Die „Rechtskosten“ - du meinst sicher die Kosten des Rechtsstreits - muss derjenige tragen, der entsprechend dazu verurteilt wurde. Wenn die Klage abgewiesen wurde - so verstehe ich deinen Beitrag -, dann muss der Kläger die Kosten übernehmen, § 91 ZPO.
Können dem Kunden Kosten auferlegt werden, weil er nicht immer
wieder auf die Erledigung der Rechung hingewiesen hat?
Nein.
Kann der Kunde im Gegenzug Schadensersatz fordern, weil ihm
durch das UNternehmen ein Schaden entstanden ist (zum Beispiel
stilllegung einr Leistung durch das Unternehmen während des
Verfahrens z.B. Versicherungsschutz oder Energieleistung etc.)
Eher nicht, nein.
Levay
Ungleichbehandlung?!
stilllegung einr Leistung durch das Unternehmen während des
Verfahrens z.B. Versicherungsschutz oder Energieleistung etc.)
Eher nicht, nein.
Hallo Levay,
da kommt bei mir wieder die Gerechtigkeitsfrage hoch.
Im geschilderten Beispiel hat der Kunde nicht die geringste Schuld an
dem Vorfall. Es existiert aber ein Vertrag zwischen beiden. Der hier
einseitig nicht eingehalten wurde.
Gleiches wäre doch - der Kunde macht z.B. 6 Wochen Urlaub in Übersee
und zahlt wegen Nichtnutzung (egal, was jetzt) seine vertraglichen
Monatsgebühren nicht. Dann hat er allerdings schlechte Karten
gegenüber seinem Vertragspartner.
Woher kommt oder wie begründet sich diese Ungleichbehandlung?
Fragt hier wie immer sehr ratlos
(und hofft auf aufschlussreiche Erklärung)
R.
Ich schrieb „eher nicht“, weil es nur ein Bauchgefühl war. Grundsätzlich hast du natürlich damit Recht, dass hier ein Vertrag besteht; insofern könnte man von einer Nebenpflichtverletzung ausgehen. Wenn dann noch der Schaden adäquat kausal ist, kommt man zum Schadensersatzanspruch.
Tut mir Leid, mir fehlt die Zeit, das genauer nachzulesen.
Levay
Ist auch nicht so wichtig, war nur mein Gerechtigkeitsempfinden
R.
Tut mir Leid, mir fehlt die Zeit, das genauer nachzulesen.
Levay