eigentlich wollte ich heute früh nur mal schauen, wie so eine Zwangsversteigerung abläuft, weil ich da noch nie dabei war. Sicherheitshalber habe ich auch mal die 10% in bar mitgenommen. Ich weiß schon, daß das eigentlich nicht mehr geht, aber es war keine Zeit mehr zur Bank gehen, weil die Versteigerung schon um 8 Uhr anfing und ich gestern noch gar nicht wußte, daß ich da heute hingehe. Und weil dann niemand mehr als 7.000 Euro bieten wollte, habe ich halt 8.000 gesagt und nun bin ich Besitzer einer schönen 2-Zimmer-Wohnung. Leider habe ich am Anfang nicht so richtig aufgepasst und nur mitbekommen, daß das Mindestgebot bei 3.100,- Euro liegt, weil da noch diverse Kosten anfallen würden.
Meine Frage ist jetzt: Muß ich die 3.100,- Euro jetzt auch noch zusätzlich zu den 8.000 bezahlen oder sind die schon eingeschlossen? Oder muß ich die überhaupt bezahlen? Was könnten denn sonst noch an Kosten auf mich zukommen?
Meine Frage ist jetzt: Muß ich die 3.100,- Euro jetzt auch
noch zusätzlich zu den 8.000 bezahlen oder sind die schon
eingeschlossen? Oder muß ich die überhaupt bezahlen? Was
könnten denn sonst noch an Kosten auf mich zukommen?
Danke Ebi
Vorab Glückwunsch! Vorab mein bedauern !
In welchem „Nest“ liegt den die Wohnung?
Bei dem Kaufpreis hast Du vermutlich nicht viel an Kosten aufgedrückt bekommen. Zumindest bei den reinen Kaufnebenkosten. Google hilft da weiter.
Allerdings hoffe ich, dass Du nicht ein böses erwachen hast. Es können ohne weiteres Nebenkosten der Immo auf dich zukommen, die sich gewaschen haben. Reparatur-und Modernisierungskosten die von der Eigentümergem. beschlossen wurden. Rücklagezahlungen und, und und. Hast Du Dir wenigstens das Wertgutachten mal angeschaut?
das Wertgutachten geht von einem Verkehrswert von 27.500 € aus, so daß sich die Sache auch dann noch rechnet, wenn ich noch ein paar Tausender reinstecken muß.
Mich würde halt interessieren, ob ich die 3.100,- € jetzt noch zusätzlich zahlen muß oder nicht. Einfach so, weil ich nicht verstanden habe, was der Richter (oder was war das für einer?) da so schnell vor sich her gebrummelt hat. Oder warum wird da überhaupt ein Mindestgebotspreis ermittelt?
Hallo Ebi,
schließe mich Nordlicht an mit folgenden Ergänzungen:
Glückwunsch auch von mir. Wertgutachten ist die eine Seite, effektiv angesehen haben die andere Seite.
Du hast ein Gebot abgegeben und bekommst die Wohnung zu diesem Preis.
Es fallen noch Grunderwerbssteuern an. Kosten für die Eintragung ins Grundbuch entfallen, da die Eintragung nach der ZV von
Amts wegen erfolgt.
Evtl. (wenn die Bank noch eine Aktie daran haben sollte), kommen u. U. noch Notarkosten für den Rangeintrag der Bank hinzu.
Jährliche Kosten in Form der Grundsteuer A fallen an. Alle weiteren finanziellen Verpflichtungen ergeben sich aus dem Verwaltervertrag.
Das Mindestgebot war der Betrag, unter dem das Gericht bzw. der Betreiber der ZV den Zuschlag von Amts wegen hätte versagen können.
Bei deiner Blitzaktion mußt du ganz dringend prüfen, ob noch Rechte im Grundbuch bestehen geblieben sind. Das würde den billigen Preis erklären und wäre für dich u.U. fatal.
Dringend mit Rechtspfleger das Gespräch suchen!!!
Gruß n.