Kosten nach Kündigung des Telefonvertrags

Hallo,

ich frage mich, wie in folgendem Fall zu verfahren ist:

Eine Person kündigt außerordentlich nach 26 Monaten (24 Monate Mindestlaufzeit) einen Festnetzvertrag, da die Person in einen Haushalt mit einem vorhandenen Festnetzvertrag umzieht. Die Kündigung wird bestätigt, der Anschluss abgeschaltet, soweit alles gut.
Nach 6 Monaten bekommt diese Person eine Titulierungsankündigung von einem Inkassobüro, weil noch über 300 Euro ausstehen sollen.
Darüber wurde die Person allerdings nie informiert.
Auch eine Abschlussrechnung wurde nie zugesandt, was nicht verwunderte, da eben auch keine Kosten mehr ausstanden.

Wie hat sich die Person in einem solchen Fall zu verhalten bzw. was sind mögliche Schritte?

Hallo,

dem Inkasso schriftlich mitteilen, dass keine Forderung des angeblichen Gläubigers offen ist. Allerdings wird das Inkasso sich an dieses Schreiben nicht halten und permanent Mahnung schicken; oftmals werden die Briefe von dem Inkasso gar nicht gelesen, das interessiert die nicht.

Wenn man keine Nerven hat, monatelang „belästigt“ zu werden kann man auch gegen das Inkasso bzw. Auftraggeber eine „negative Feststellungsklage“ androhen und erheben, das sollte nur ein RA machen.

Schönes Wochenende,
lG

Eine Person kündigt außerordentlich nach 26 Monaten (24 Monate
Mindestlaufzeit) einen Festnetzvertrag, da die Person in einen
Haushalt mit einem vorhandenen Festnetzvertrag umzieht. Die
Kündigung wird bestätigt, der Anschluss abgeschaltet, soweit
alles gut.

Das verwundert mich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat ja nach deutscher Rechtsprechung nicht bestanden, wenn in den AGB nichts anderes ausgesagt wurde.
Demnach würde man erwarten, dass der Anschluss zwar abegschaltet wurde, aber die restlichen Monatsbeträge zu zahlen wären.

Man sollte sich die „Kündigungsbestätigung“ mal genauer ansehen.
Eventuell wurde da die Kündigung bestätigt - aber zum eigentlichen Vertragsende! Und vermutlich liefen dann in den letzten Monaten die Rechnungen des Netzbetreibers an der alten Anschrift auf, wurden nicht nachgesandt, worauf der nun ein Inkassounternehmen beauftragte, dass dann die neue Adresse herausfand und dort die fälligen Beträge eintreibt.

Wie hat sich die Person in einem solchen Fall zu verhalten
bzw. was sind mögliche Schritte?

  1. Kündigungsbestätigung genau (!) durchlesen.

a) Wenn vorzeitige Kündigung ohne Ausgleichszahlung bestätigt wurde, dann besteht auch kein Zahlungsanspruch. Hier sollte einem klärenden Telefongespräch mit dem Betreiber entsprechende Briefe an Betreiber und Inkasso folgen.
b) Wenn nicht, dann mus gezahlt werden. Ein „Sonderkündigungsrecht wegen Umzug“ besteht nicht grundsätzlich!