Kosten nach Rechtsanwaltsgebührenordnung

Tochter meines verstorbenen Mannes will Pflichtteil geltend machen, obwohl alles verschuldet war. Ich muß Anwalt nehmen und bitte um Auskunft, welche Gebühr der Anwalt nehmen kann 10/10, 7,5/10, 5/10 oder 13/10?

Vielen Dank im voraus!

liebe Grüße
spoenki

Vorweg zum Pflichtteil: Dieser Anspruch richtet sich nach dem Netto-Nachlasswert. Ist der Nachlass überschuldet, kann also kein Pf.anspruch entstehen. Zum N.wert sind allerdings Schenkungen hinzuzurechnen, die an den Erben gerichtet waren. Berechnung wird dann kompliziert.
Mit den Anwaltskosten kenne ich mich nicht aus. Die Notarkosten sind übrigens günstiger.
Im ersteren Fall benötigen Sie keinen Beistand, höchstens eine Auskunft, die recht preisgünstig ist.

Hallo Herr Gintemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Angelegenheit ist erledigt, da lt. Testament der Verstorbene seine Tochter als Nacherbin eingesetzt hat, d.h. dass sie - solange die Ehefrau des Erblassers noch lebt - nicht erbberechtigt ist. Trotzdem mußte die Ehefrau für einen RA-Brief 511,-€ zahlen.
Freundliche Grüße
spoenki