Kosten nach Wohnungsübernahme

Hallo,
nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Person A und B bewohnen ein Haus mit Stall und Hof.
Dieser wurde durch A und B auf Vordermann gebracht, da er mächtig im Müll erstickte.
A und B kündigten das Mietverhältniss fristgerecht, fanden einen Nachmieter (hier C) der von D(Vermieter) akzeptiert wurde.
Das Haus etc. wurden vorzeitig übergeben, mit C wurde eine Abmachung mündlich unter Zeugen getroffen, das der Hof etc. im gegenwärtigen Zustand übernommen wird, ein Abstand wurde verrechnet.C wollte sich daraufhin auf eigene Kosten um Entsorgungen von Speermüll etc. kümmern, dafür konnte C früher in das Haus und den Hof nutzen.
Bei der Übernahme wurde D auf diese Abmachung hingewiesen und akzeptierte diese, mündlich unter Zeugen und schaute sich den Hof etc. nicht weiter an und A, B und D gingen ihre Wege und C nutze bereits alles.
Nach einiger Zeit schrieb D an A und B und wollte Kosten erstattet haben für die Entsorgung,eine Fristsetzung erfolgt kurzfristig von D. A und B teilten D mit, das sie sich auf die Abmachung mit C berufen und D die Kosten bei C eintreiben könne. Nun weigert sich allerdings C und gibt an, das es so eine Abmachung nie gab. D gibt an, arglistig durch A und B getäuscht worden zu sein über den Zustand des Hofes. Was sollten A und B nun machen, es gibt kein schriftliches Protokoll über die Abnahme, da A,B und D immer ein vertrauensvolles Verhältniss pflegten. A und B weigern sich nach wie vor die Kosten zu tragen, da sie ja eine Abmachung mit C unter Zeugen haben.
Hat hier D eine rechtliche Chance Kosten gerichtlich geltend zu machen ?

Hallo,
„Nach einiger Zeit schrieb D an A und B und wollte Kosten erstattet haben für die Entsorgung,eine Fristsetzung erfolgt kurzfristig von D.“

Eine Rechnung darf jeder schicken! Das ist nicht strafbar. Nur bezahlen muss man diese nicht!

" A und B teilten D mit, das sie sich auf die Abmachung mit C berufen und D die Kosten bei C eintreiben könne."

Hoffentlich diesmal schriftlich!

" Nun weigert sich allerdings C und gibt an, das es so eine Abmachung nie gab."

Wenn der Zeuge noch lebt, ist alles in Ordnung!

D gibt an, arglistig durch A und B getäuscht worden zu sein über den Zustand des Hofes. Was sollten A und B nun machen, es gibt kein schriftliches Protokoll über die Abnahme, da A,B und D immer ein vertrauensvolles Verhältniss pflegten.

Dann gibt es auch keinen Nachweis, dass bei Verlassen des Hofes etwas nicht in Ordnung war!
" A und B weigern sich nach wie vor die Kosten zu tragen, da sie ja eine Abmachung mit C unter Zeugen haben.
Hat hier D eine rechtliche Chance Kosten gerichtlich geltend zu machen ?"
Nein, nur dass man seine Ruhe hat, sollte man bei weiterer Belästigung durch D darauf verweisen, dass man einen Anwalt einschaltet.

Vorausgesetzt, dass alle Zeugen das Vorgehen der beteiligten A und B so bestätigen, kann man dann übrigens getrost zu einem Anwalt gehen, denn wenn man im Recht ist, bezahlt der Verlierer ( außer wenn dieser insolvent ist).