Kosten Nachweis ungerechtfertige Forderung

Hallo!
Bei einem Schuldner geht ein Brief mit Zahlungsaufforderung ein, die Zahlung ist jedoch erfolgt, Quittung über Barzahlung liegt vor. Die Aufforderung ist also unberechtigt.
Nach Hinweis auf die erfolgte Zahlung geht eine erneute Zahlungsaufforderung ein.
Da dieser Gläubiger nur postalisch erreichbar ist möchte der Schuldner gerne die Kosten für den Nachweis der Zahlung in Rechnung stellen. So z.B. Kopierkosten, Briefporto (Einschreiben), usw., 5 Euro.

Die Fragen:
Kann der Schuldner die Kosten geltend machen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn ja, kann er auf Vorkasse bestehen?

Danke!

Hallo,

der Schuldner braucht überhaupt nichts tun und schon gar nicht irgendetwas nachweisen. Deshalb entstehen ihm auch keine Kosten und deshalb kann er auch keine Kosten geltend machen.

Der Schuldner sollte sich getrost zurücklehnen und abwarten, was passiert. Vermutlich wird das Ganze im Sande verlaufen. Sollte aber doch ein gerichtlicher Mahnbescheid eintreffen, kann bzw, sollte er Widerspruch einlegen. Dann kommt es zu einer Gerichtshandlung, bei der dann der Richter entscheidet, wer welche Kosten zu tragen hat.

Gruß Colaka

Hallo,

ein, die Zahlung ist jedoch erfolgt, Quittung über Barzahlung
liegt vor. Die Aufforderung ist also unberechtigt.

Ist die Zahlung eventuell erst n a c h Fälligkeit der Forderung erfolgt? In diesem Fall wären die Kosten trotzdem noch zu zahlen …
Geht leider nicht konkret aus den Angaben hervor.

Kann der Schuldner die Kosten geltend machen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn ja, kann er auf Vorkasse bestehen?

Willst Du dann im Ernst einen Brief mit 55 Cent in Rechnung stellen
und eine Kopie für 30 Cent - vielleicht Schmerzensgeld (Kopfweh? :wink:)
oder Arbeitsausfall (Stunde Brief schreiben, kopieren, Anfrage in www … ???

Wenn also keinerlei Zahlungsverzug vorlag/vorliegt, dann hast Du auch dafür die Antwort schon bekommen: Lehne Dich zurück und entspanne!

Gruß, Hemba

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten schon mal.

Ist die Zahlung eventuell erst n a c h Fälligkeit der
Forderung erfolgt? In diesem Fall wären die Kosten trotzdem
noch zu zahlen …

Forderung wurde sofort beglichen, nicht erst nach einer Mahnung.

Willst Du dann im Ernst einen Brief mit 55 Cent in Rechnung
stellen
und eine Kopie für 30 Cent - vielleicht Schmerzensgeld
(Kopfweh? :wink:)
oder Arbeitsausfall (Stunde Brief schreiben, kopieren,
Anfrage in www … ???

Allerdings, denn dies ist kein Einzelfall. Und jede Firma verlangt auch Mahngebühren u.ä. für 55 Cent Briefe, maschinell erstellt…
Ist zwar irgendwo Prinzipienreiterei, aber wie gesagt, es häuft sich und nervt.

Gruß