ich bin derzeit auf Jobsuche und finde im Internet immer wieder für mich sehr interessante Angebote, wobei die Stellenausschreibung jedoch über Vermittlungsagenturen inseriert wurde.
Ich weis, dass für den Fall, dass der Bewerber für den Fall, dass er keinen Vermittlungsgutschien besitzt (ich habe keinerlei Anpsruch auf einen Ver.-gutschein), bei vielen Vermittlungsagenturen, selbst für Kosten der Vermittlung aufkommen muss.
Frage: Trifft dies generell zu auf Private Arbeitsvermittlungsunternehmen?
Frage: Falls nicht, habe ich was zu verlieren, wenn ich denen meine Bewerbungsunterlagen zusende? D.h. wenn sie mich dann gegebenenfalls zurückrufen, kann ich doch immer noch klären, ob und wieviel Vermittlungskosten für mich anfallen, und dann im Zweifel immernoch ablehnen. Oder könne dir mir dann die Kosten in Rechnung stellen, die ihnen für die Durchsicht meiner Bewerbungsunterlagen entstanden sind?
Und der Vermittlungsvertrag entsteht doch dann, wenn der Vermittler meine Bewerbungsunterlagen an ein Unternehmen weiterleitet oder?
Und wenn ich mich konkret auf ein Stellenangebot bewerbe, wird die Bewerbung ja denke ich automatisch vom Vermittler zum Unternehmen weitergeleitet womit mir auch sofort Kosten entstehen, unabhängig davon, ob es dann im nachhinein zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen mir und dem jeweiligen Unternehmen kommt oder ich die Stelle dann doch ablehne. Oder liege ich da falsch?
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Hallo Oliver,
der Vertrag entsteht dann, wenn der Vertrag unterschrieben wird. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll denn der PAV Geld vom Bewerber verlangen?
Es gibt ein Papier - Vertrag genannt, das von beiden unterschrieben wird. In dem beauftragt der Bewerber den Vermittler für ihn tätig zu werden. Anders kenn ich es nicht.
Grüße
Almut
Ich weis, dass für den Fall, dass der Bewerber für den Fall,
dass er keinen Vermittlungsgutschien besitzt (ich habe
keinerlei Anpsruch auf einen Ver.-gutschein), bei vielen
Vermittlungsagenturen, selbst für Kosten der Vermittlung
aufkommen muss.
Frage: Trifft dies generell zu auf Private
Arbeitsvermittlungsunternehmen?
gilt das nicht normalerweise nur dann, wenn man zu einer Vermittlungsagentur geht und dort ohne konkretes Angebot von deren Seite eine Stelle gesucht haben möchte?
Frage: Falls nicht, habe ich was zu verlieren, wenn ich
denen meine Bewerbungsunterlagen zusende?
Also, ich verstehe Deine Bedenken nicht. Wenn Vermittlungsagenturen Stellenangebote schalten, dann haben sie normalerweise einen Auftrag von einer Firma. Den können sie nur erfüllen wenn:
a) sie einen geeigneten Kandidaten schon an der Hand haben.
b) geeignete Kandidaten per Stellenanzeige suchen.
Ich vermute mal, dass es für die Agenturen interessanter sein dürfte, das Geld der Firma, die ihnen den Auftrag gegeben hat, zu verdienen, statt Jobinteressenten durch ein Extra-Honorar zu verprellen.
Langer Rede kurzer Sinn: Mir erschließt es sich nicht, wie man auf die Idee kommen kann, man müsste dafür bezahlen, dass man sich auf ein gegebenes Angebot bewirbt.
Wer keinen Anspruch auf einen VGS hat, der kann selbstverständlich einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen einen Job zu suchen.Gezahlt wird nur bei Erfolg NICHT für die Suche. Das ist das Risiko der Vermittler.
Sollt der Vermittler irgend einen Betrag vorab fordern oder Kosten in Rechnung stellen wollen…Finger weg und eine anderen suchen