Kosten Pflegeheim - Verwandte

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ein Elternteil ins Pflegeheim kommt, die Rente aber nicht ausreicht, müssen ja auch die leiblichen Kinder mitzahlen, soviel ich weiß. Wie hoch ist hier der Pflichtanteil bzw. wo kann man sich da erkundigen?
Wenn es z.B. 3 Kinder gibt, aber 2 davon Hartz IV erhalten, muss dann das 3. Kind mehr zahlen, wenn es dazu in der Lage wäre? Wo kann man sich das ausrechnen lassen?

Wie sinnvoll ist eine Pflegezusatzversicherung, wenn mit Rente und Pflegezusatzversicherung die Kosten für das Pfledgeheim noch immer nicht gedeckt wären und dann ja auch das Sozialamt bzw. die Kinder zahlen müssten?

Inwieweit zahlt eine 2. Ehefrau, also nicht die leibliche Mutter der Kinder?

Vielen Dank für Rat.

Die Kinder sind den Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet.

Ihre Verpflichtung ist allerdings erst ab einem monatlichen Einkommen über 1450 EUR zu erfüllen, da sie zunächst ihre eigenen Lebenshaltung bestreiten müssen. Vermögen ist ab 30.000 EUR ebenfalls heranzuziehen.

Ab Pflegestufe I zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Pflegegeld. Reicht dies und die Rente der Bewohnerin nicht aus, sind die Kinder, falls nicht verpflichtet oder vermögend, das Sozialamt zur Kostendeckung heranzuziehen.

HTH
G imager