Kosten PKW Nutzung nach Ablauf der 1% Regel

Hallo,
ein PKW neu wurde über 6 Jahre mit der 1% Regel abgeschrieben. Das Fahrzeug soll nun auch weiterhin genutzt werden. Wie werden die Kosten für Benzin etc. nun unter Berücksichtigung einer auch weiterhin beruflichen, wie auch privaten Nutzung im Rahmen der EKST Erklärung steuerlich erfaßt?

D.h.: Bleibt nach Ablauf der 1% Regel nur die steuerlich anteilige Zuordnung von Kosten, - also anteilig zu den mittels Fahrtenbuch zu ermittelnden beruflichen Kilometern? Oder kann ich einfach 20% privat veranschlagen und als Einnanhme verbuchen, und die restlichen 80% steuerlich so wie andere Kosten behandeln?

Danke und Gruß
Kited

Tut mir Leid, aber da bin ich der falsche Ansprechpartner. Und bevor ich hier irgendwas antworte, von dem ich keine Ahnung habe, sage ich es lieber sofort.
Viele GRÜ?E mAINcOON

Tut mir Leid, aber da bin ich der falsche Ansprechpartner. Und
bevor ich hier irgendwas antworte, von dem ich keine Ahnung
habe, sage ich es lieber sofort.
Viele GRÜ?E mAINcOON

Danke und Gruß
Kited

Hallo Kited,

wenn ich mich nicht täusche, darf man die Form der Privatnutzung nicht ändern, bzw. wechseln. Einmal die 1%-Regelung, dann immer. Du verwechselts Privatnutzung mit Abschreibung. Den Pkw hast Du 6 Jahre abgeschrieben, also pro Jahr 16,66 %. Die Privatnutzung ist 1% des Listenpreises des Pkw`s, damit brauchst Du kein Fahrtenbuch führen. Erst wenn Du Dir einen neuen Pkw kaufst, kannst Du die Privatnutzung ändern, z.B. ein Fahrtenbuch führen.
Gruß, Detlef

Lieber Detlef,

prima, herzlichen Dank für die Info

und Gruß

Kited