Hallo,
ein PKW neu wurde über 6 Jahre mit der 1% Regel abgeschrieben. Das Fahrzeug soll nun auch weiterhin genutzt werden. Wie werden die Kosten für Benzin etc. nun unter Berücksichtigung einer auch weiterhin beruflichen, wie auch privaten Nutzung im Rahmen der EKST Erklärung steuerlich erfaßt?
D.h.: Bleibt nach Ablauf der 1% Regel nur die steuerlich anteilige Zuordnung von Kosten, - also anteilig zu den mittels Fahrtenbuch zu ermittelnden beruflichen Kilometern? Oder kann ich einfach 20% privat veranschlagen und als Einnanhme verbuchen, und die restlichen 80% steuerlich so wie andere Kosten behandeln?
Danke und Gruß
Kited