Hast recht
Hallo Barmer,
Leider nicht. Zunächst wäre zu klären, ob der Chefarzt bereit
ist, Selbstzahler (ambulant ?)zu behandeln. Damit hat das
Krankenhaus wenig zu tun.
Ich meine, den UP so verstanden zu haben, dass er sich eben im Krankenhaus behandeln lassen möchte.
Dann gilt die GOÄ, in deren Rahmen er sich bewegen muss.
Vielleicht macht er vorher eine Aussage, welchen
Steigerungsfaktor er benutzt . Strenggenommen dürfte er das
auch nicht, ohne den Patienten gesehen und untersucht zu
haben. Und natürlich kann er vorher auch nichts über die
Gesamtkosten sagen.
Natürlich. Aber das ist ja kein Widerspruch, kann er doch ohne weiteres tun und in Angriff nehmen.
Eigentlich habe ich diese Auskunft gegeben aufgrund meiner knapp 25jährigen Berufserfahrung in der Krankenhausbranche (Aufnahme und Sekretariat einiger Chefärzte), aber ein Blick in deine ViKa wiederum hat mich dann belehrt, wer von uns beiden wohl doch eher der richtige Kenner in dieser Materie ist, nicht wahr
In diesem Sinne einen schönen Gruß und einen sonnigen Tag wünscht
Annie