Hallo schönen Abend,
ich hatte eine Grichtsverhandlung, die zum Glück zu meinem Gunsten geendet ist, sprich das die Klage des Insolvenzverwalters wurde zurück gewiesen.
Demnach hat der Insolventverwalter den Prozeß gänzlich verloren.
Es ging um eine GMBH-Insolvenz.
Frage ist nun, wer trägt die Kosten für den Anwalt und den Prozeß ?
Mein Anwalt meinte, er hätte einen Kostenfeststellungsantrag gestellt, der vom Gericht geprüft wird.
Gleichzeitig hat er mir eine Rechnung über den entsprechenden Betrag geschickt.
Falls der Insolvenzverwalter nicht bezhalne würde oder könnte, müsse ich die Rechnung begleichen.
Ist das so richtig ?
Vielen Dank für die Ausführungen