Kosten Prozeß Insolvenz

Hallo schönen Abend,

ich hatte eine Grichtsverhandlung, die zum Glück zu meinem Gunsten geendet ist, sprich das die Klage des Insolvenzverwalters wurde zurück gewiesen.
Demnach hat der Insolventverwalter den Prozeß gänzlich verloren.
Es ging um eine GMBH-Insolvenz.

Frage ist nun, wer trägt die Kosten für den Anwalt und den Prozeß ?
Mein Anwalt meinte, er hätte einen Kostenfeststellungsantrag gestellt, der vom Gericht geprüft wird.
Gleichzeitig hat er mir eine Rechnung über den entsprechenden Betrag geschickt.
Falls der Insolvenzverwalter nicht bezhalne würde oder könnte, müsse ich die Rechnung begleichen.
Ist das so richtig ?

Vielen Dank für die Ausführungen

Ja, wer die Musik bestellt, muss sie im Zweifelsfall dann auch bezahlen, wenn sie sonst niemand bezahlen kann.

Der Anwalt hat seinen Job gemacht, und hat jetzt Anspruch auf Vergütung. Dieser richtet sich an sich gegen seinen Auftraggeber. Da dieser aber Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch die unterlegene Partei hat, beantragt der Anwalt gerichtliche Festsetzung dieses Anspruch gegenüber der unterlegenen Partei. Und kann dieser erfolgreich durchsetzt werden (aus der Kostenfestsetzung kann auch vollstreckt werden), saldiert der Anwalt, und hat der Mandant hiermit nichts mehr zu tun. Geht dies aber ins Leere, darf sich der Anwalt selbstverständlich auch unmittelbar an seinen Mandanten wenden. Dem Mandanten bleibt dann die Kostenfestsetzung, und er kann dann versuchen, diesen ggf. später noch mal durchzusetzen. Bei Insolvenz ist dies aber eher wenig erfolgversprechend.

Ja.
Du bist der Auftraggeber des Anwaltes. Du zahlst ihn, außer der Gegner im Prozess kann zahlen (wenn das Gericht ihn dazu überhaupt verpflichtet) Kann er das nicht, soll dann der Anwalt auf seiner Leistung und Rechnung sitzen bleiben ?

MfG
duck313

Ok, Danke für sie Ausführungen.

Dass ich meinen Anwalt bezahlen muss, das ist mir klar und ist auch schon geschehen.

Die Frage, die sich noch stellt ist, ist der Insolvenzverwalter in der Pflicht bzw. hat er seine Pflicht verletzt.

Denn er hat das Verfahren verloren und muss demnach für die Prozess- und Anwaltskosten aufkommen.

Der Mann hat aber nichts auf dem Konto, was selbst meinen Anwalt überrascht hat. Denn

  1. er hat KEINE Prozesskostenhilfe beantragt
  2. er hätte wohl eine Umsatzsteuerrückvergütung beim Finanzamt erwirken können, die alle Kosten gedeckt hätte.

Alles nicht gemacht.

Es kann doch nicht sein, daß er vor Gericht zieht, ohne das Prozessrisiko decken zu können bzw.
wenn er gewinnt super, wenn er verliert, dann bin ich trotzdem zum Teil der Dumme…

Selbst ein Insolvenzverwalter wird seine Pflichten haben.
Ist er deswegen zu belangen ? Weiss, da jemand etwas genaues ?

Vielen Dank