Hallo,
nehmen wir mal an, A bemühe sich redlich (mehrfach und auch schriftlich) gegenüber seinem Nachbarn B seinen Rechtsanspruch durchzusetzen (zB B muss grenznahe Bäume auf seinem Grundstück stutzen) , B komme seiner Pflicht aber nicht nach, auch nicht nach unangemessen langer Frist.
Nun überlege A, einen Anwalt die Sache zu übergeben.
Meine Frage : Muss B die Kosten erstatten, die A für den Anwalt entstehen ?
Gruß
Karl
Hallo!
Ja.
Hallo,
B komme seiner
Pflicht aber nicht nach, auch nicht nach unangemessen langer
Frist.
Hast du schriftlich Frist gesetzt?? Das wäre meiner Meinung nach sehr wichtig.
Nun überlege A, einen Anwalt die Sache zu übergeben.
Meine Frage : Muss B die Kosten erstatten, die A für den
Anwalt entstehen ?
Siehe obig.
LG
Guten Morgen!
Hast du schriftlich Frist gesetzt?? Das wäre meiner Meinung
nach sehr wichtig.
Warum?
Frage: Sollte man nicht vorsichtshalber bei der Beantwortung der Frage darauf hinweisen, dass dies nur für den Fall gilt, dass die „Pflicht“ auch im juristischen und nicht nur im subjektiven Sinne besteht?
Zumal das genannte Beispiel mit den grenznahen Bäumen ja nicht ganz so trivial ist.
Guten Morgen!
Ebenso!
Hast du schriftlich Frist gesetzt?? Das wäre meiner Meinung
nach sehr wichtig.
Warum?
Warum nicht!? Der Rechtsanwalt wird doch auch nix anderes tun als erstmal schriftlich Frist zu setzen. Gegebenenfalls noch einmal bevor er dann Klage einreicht. Und soweit ich weiss ist schriftlich immer besser als mündlich vor Gericht.
Recht haben und Recht bekommen ist ja dann nochmal was ganz anderes …
LG Melli
Frage: Sollte man nicht vorsichtshalber bei der Beantwortung
der Frage darauf hinweisen, dass dies nur für den Fall gilt,
dass die „Pflicht“ auch im juristischen und nicht nur im
subjektiven Sinne besteht?
Antwort: Nein! Wenn da steht, dass ein Anspruch besteht, dann nehmen wir das so hin.
Hallo,
Hast du schriftlich Frist gesetzt?? Das wäre meiner Meinung
nach sehr wichtig.Warum?
Warum nicht!? Der Rechtsanwalt wird doch auch nix anderes tun
als erstmal schriftlich Frist zu setzen.
Wozu soll das gut sein? Was genau hindert ihn denn, sofort weitere Schritte einzuleiten? Der Zahlungsunwillige befindet sich doch schon lange im Verzug!
Gruß
loderunner (ianal)