Hallo Wissende,
ein Mieter M zieht aus einer Wohnung aus. Der Vermieter VM kann an einem Termin vor Ablauf der Mietzeit nicht und vereinbart erst einen Termin danach.
Es wird vom VM festgestellt
- dass M - obwohl er dieses anbietet - die Bohrlöcher nicht verschliessen muss
- dass Räume 1-3 gestrichen werden muessen (Rauputz, Raufaser)
- dass Raum 1 und 4 neue Tapeten erhalten muessen (einmal Raufaser, einmal Strukturtapete), im Falle der Raufaser weil diese ja Bohrlöcher aufwiese
- dass die Türblätter defekt seien und ersetzt werden muessen (den Hinweis Ms, dass man diese auch streichen könnte, würde ignoriert werden)
Da die Low-Quality Tuerblätter zum Einzug vor 6 Jahren wohl sehr günstig waren (Vermutung um die 100 Euro) gekostet haetten, besteht jetzt auf Ms Seite die Frage, ob er fuer den enstandenen Schaden den Zeitwert ersetzen muss oder den Neupreis samt Kosten fuer denjenigen, der den „Schaden“ aufnimmt, diese Tuerblaetter vorbeibringt und installiert (Es sieht so aus, als ob der VM eben dieses vorhat). Gibt es eine Faustformel, wieviel % vom Neuwert nach 6 Jahren abgezogen werden darf, damit man den Zeitwert erhaelt?
Wie sieht es bei der Strukturtapete in Raum 4 aus? Der VM behauptet, diese waere neu in die Wohnung gekommen. Allerdings sahen sie schon bei Einzug wie aus den 80ern aus (Die Raufaser waere in jedem Fall nur bei Einzug ueberstrichen gewesen)
Gruss
estestest!!!