Kosten Renovierung

Hallo Wissende,

ein Mieter M zieht aus einer Wohnung aus. Der Vermieter VM kann an einem Termin vor Ablauf der Mietzeit nicht und vereinbart erst einen Termin danach.

Es wird vom VM festgestellt

  • dass M - obwohl er dieses anbietet - die Bohrlöcher nicht verschliessen muss
  • dass Räume 1-3 gestrichen werden muessen (Rauputz, Raufaser)
  • dass Raum 1 und 4 neue Tapeten erhalten muessen (einmal Raufaser, einmal Strukturtapete), im Falle der Raufaser weil diese ja Bohrlöcher aufwiese
  • dass die Türblätter defekt seien und ersetzt werden muessen (den Hinweis Ms, dass man diese auch streichen könnte, würde ignoriert werden)

Da die Low-Quality Tuerblätter zum Einzug vor 6 Jahren wohl sehr günstig waren (Vermutung um die 100 Euro) gekostet haetten, besteht jetzt auf Ms Seite die Frage, ob er fuer den enstandenen Schaden den Zeitwert ersetzen muss oder den Neupreis samt Kosten fuer denjenigen, der den „Schaden“ aufnimmt, diese Tuerblaetter vorbeibringt und installiert (Es sieht so aus, als ob der VM eben dieses vorhat). Gibt es eine Faustformel, wieviel % vom Neuwert nach 6 Jahren abgezogen werden darf, damit man den Zeitwert erhaelt?

Wie sieht es bei der Strukturtapete in Raum 4 aus? Der VM behauptet, diese waere neu in die Wohnung gekommen. Allerdings sahen sie schon bei Einzug wie aus den 80ern aus (Die Raufaser waere in jedem Fall nur bei Einzug ueberstrichen gewesen)

Gruss
estestest!!!

Hi, zunächst mal sollte man sich seinen Mietvertrag durchlesen und dan wortgenau hier posten was darin zur Renovierung steht.
Erst dann kann man evtl. eine Antwort dazu geben.
MfG ramses90

„Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“. Das ganze Gerede, Termine kann man sich sparen. Wichtig: Übergabeprotokoll anfertigen, beide Parteien unterschreiben. Den Mietsvertrag durchlesen besonders was zu Renovierung bei Auszug steht, einhalten. Mehr muss man nicht machen.
Gruss
Jürgen

Nebenkommentar zu den bisherigen Antworten
Hallo,

der Mieter hat -laut Mieterverein in 2007- einen Mietvertrag mit gültiger Renovierungsklausel. Es geht hier also nicht darum, die Renovierung auszuschließen.

Es geht u.a. darum, ob der (Schadens-)Ersatz für z.B. die Türblätter generell auf den Zeitwert begrenzt ist und wie hoch dieser Zeitwert wäre.

Gruß
estestest!!!

Hallo,

ich kenne es nur so, dass es vertraglich festgelegt ist, wie man am Ende des Mietverhältnisses die Räume hinterlassen muss…
Z. B. alle Räume weiss gestrichen und Schäden, die man verursacht hat, werden behoben.
Manchmal wird auch die Kaution genommen, um die Schäden dann wieder auszubessern, wenn diese eine bestimmte Höhe überschreiten.
Am besten ist es immer, bevor das Mietverhältnis beginnt, alles genau auf zu nehmen und dem VM mitzuteilen, schriftlich und digital.
Persönlich alles abzusprechen, dass man am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibt, die man evtl. nicht verursacht hat.
Mein Rat: Sich mit dem VM zu einigen, wie auch immer. Wenn es denn aus beider Sicht möglich ist.

Hallo

Schadensersatz ist immer Zeitwertersatz > das ergibt sich aus dem BGB, > hier ein Link in dem das etwas ausführlicher beschrieben wird

Der Zeitwert bestimmt sich aus der gewöhnlichen Lebensdauer und dafür haben z.B. die Versicherungen Tabellen - für Türblätter sind das 25-35 Jahre je nach Ausführung (Spanplatte bis Metall)

Und: ja, natürlich gehören nicht nur die reinen Material-Kosten, sondern alle Kosten der Schadensbeseitigung zum Ersatzanspruch (hier z.B. Aufmaß, Anlieferung, Einbau/Einstellung, Umbau der Scharniere+Türdrückergarnitur, Entsorgung)

I.A. ist das Aufarbeiten/Lackieren erheblich teurer als ein neues Türblatt - es ist ja nicht mit einfach mal drüberpinsel getan - denke mal an Vorarbeiten/Anschleifen/Zwischenschliff und die üblichen Handwerker-Stundensätze …

Gruß Rudi