Kosten Sondernutzungsrechte / Beschlussfassung WEG

Liebe/-r Experte/-in,

die WEG hat die Kostenabrechnung 2010 mehrheitlich beschlossen. Dabei werden die Kosten der Tiefgaragenbeleuchtung, der TG-Instandhaltung und der Wartung des TG-Tores auf alle Eigentümer umgelegt, obwohl nciht alle einen TG-Platz haben. Die TG-Stellplätze sind Sondernutzungsrechte einzelner Eigentümer lt. Grundbuch. Innerhalb der TG befinden sich nur die TG-Stellplätze, kein durch alle zu nutzendes Gemeinschaftseigentum.

a.) Ist der Beschluß anzufechten oder ist er ohnehin nichtig?
b.) Wer trägt die Kosten der o.g. Kostenblöcke?

Lt. TE werden alle Kosten des Gem.-Eigentums nach MEA verteilt, die TG-Plätze sind Sondernutzungsrechte, die wie Sondereigentum zu behandeln sind.

Hallo Torsten,

der Streit um dieses Thema füllt Bände und hat Anwälte reich gemacht.

Der Beschluss kann nur innerhalb 4 Wochen nach Beschlussfassung (i.d.R. nach der Versammlung) angefochten werden! Ist der Termin vorbei, so ist nichts mehr zu machen.

Wer die Kosten zu tragen hat, hängt z.B. auch davon ab, was die Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung vorschreibt. Gibt es eventuell einen Beschluss der Eigentümer aus früheren Jahren? Wenn hier nichts existiert, kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Betriebskosten von den Eigentümern der Sondernutzungsrechte zu tragen, sie also im Hinblick darauf wie Sondereigentum zu behandeln sind.

Ja, die Abrechnung ist richtig, da die Kosten auf die Miteigentumsanteile verteilt worden sind. Es zählt das Eigentum und nicht die (Sonder-)Nutzung.

Anfechtung im geschilderten Fall hat keine Erfolgsaussichten,

Da hat man sich bei der Verfassung der Teilungserklärung, wie übrigens sehr häufig anzutreffen, zu wenig Gedeanken gemacht. Insofern findet stes eine nicht gerecht anmutende Kostenverteilung statt, die jedoch im Einklang mit der Kostenregelung der Teilungserklärung steht und von daher nicht erfolgversprechend angefochten werden kann. Die Lösung besteht schlicht darin, einen allstimmigen - nicht nur mehrheitlichen- Beschluß zu fassen nach dem dann die Kostenregelung in der Teilungserklärung neu beurkundet wird. Überwiegt die Zahl der TG-Platzinhaber und die entwickeln zudem kein ausgeprägtes soziales Empfinden, dann dürfte ein solcher Beschluß von vorne herein zum Scheitern veruteilt sein. Einen Versuch, diesen TOP in die nächste Versammlung zu nehmen, lohnt allemale, wenn vielleicht auch nur als eine Art Gewissenprüfung.

Hallo Torsten,

wenn es sich bei den TG-Plätzen nur um Sondernutzungsrechte und nicht um Teileigentum( eigene Miteigentumsanteile lt. Teilungserklärung) handelt, ist Beschluss in Ordnung. Bitte prüf in der Teilungserklärung ob bei der Kostenregelung etwas diesbezüglich aufgeführt ist. Falls nicht, ist es absolut korrekt, diese Kosten auf alle zu verteilen.
Vorschlag: Stell für die nächste Versammlung den Antrag, dass TG-Kosten nur noch auf die entsprechenden Nutzer verteilt werden. Aber Achtung, Änderung eines Verteilerschlüssel muss der Verwalter sauber beschließen lassen und auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen. Vermutlich muss der Beschluß allstimmig gefasst werden.

Gruß Fuchsi

Hallo und vielen Dank für die Antwort, die bislang die qualitativ Beste war.

Es sind allerdings doch Teileigentumsanteile pro TG-Stellplatz mit je 1 MEA / 1.000 MEA, jedoch keine eigene Untergemeinschaft der Gesamtgemeinschaft.
Bleibt es bei Deiner Einschätzung?

Hallo Torsten,
entschuldige die späte Antwort, im Büro war die Hölle los.
Nachdem es sich bei den Stellplätzen um Teileigentum handelt, vermute ich stark, dass die Teilungserklärung zur Kostenregelung etwas beinhaltet. Hast Du die Teilungserklärung? Kannst Du die einscannen und über wer-weiss-was mir schicken?

Falls nicht, beantrage bitte für die nächste Versammlung die Änderung der Kostenverteilung. Ist zwar für uns Verwalter etwas mehr Arbeit, aber es macht den Job so interessant.

Gruß Fuchsi

PS Danke für Dein Lob