Kosten Strassenerneuerung an neuen Eigentümer?

Hallo an alle,

hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Habe im Juli 2005 eine ETW gekauft.
Am WE habe ich eine Rechnung der Stadt erhalten in denen eine Auflistung von Kosten über gesamt ca. 250 Euro aufgeführt ist. Dies setzt sich zusammen aus einer Erneuerung der Strasse bzw. des Kanals oder so ähnlich vor der Tür. Nun sind diese Reparaturen allerdings schon im Jahr 2003 bis Anfang 2005 beendet worden. Ist es denn nun rechtens das ich diese Rechnung erhalte und nicht der Voreigentümer. Hab ja zu dem Zeitpunkt noch gar nicht in der Wohnung gewohnt bzw. war nicht der Eigentümer.

Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

Danke schon im Voraus.

Hallo Sophia,

Du hast die Wohnung mit allen Belastungen übernommen, die nicht explizit ausgeschlossen wurden, daher wirst Du zahlen müssen.
Sei froh, daß es nur 250 € sind, teilweise flattern wesentlich ältere Gebührenbescheide mit weit größeren Summen ins Haus.

Gandalf

Hallo,

hast du mal einen Blick in den Kaufvertrag geworfen?
Hier gibt es die Möglichkeit, solche Themen zu regeln. Z.B. dass Kosten aus der Zeit vor dem Kauf (z.B. Kanalanschluss) vom alten Eigentümer zu tragen sind, auch wenn die Rechnung erst nach dem Kauf gestellt wird.

Viel Erfolg!