Hallo,
sagen wir jemand ist Alleinerbe und übernimmt die Wohnung des Verstorbenenen. Diese muss noch 3 Monate gezahlt und renoviert werden (Vetragsklausel unabänderbar).
Wo kann der Erbe nun die Kosten für die Mietzahlungen und ggf. die benötigte Farbe/Pinsel steuerlich geltend machen?
Grüße
heidel