Kosten Todesfall, im Speziellen Miete

Hallo,

sagen wir jemand ist Alleinerbe und übernimmt die Wohnung des Verstorbenenen. Diese muss noch 3 Monate gezahlt und renoviert werden (Vetragsklausel unabänderbar).

Wo kann der Erbe nun die Kosten für die Mietzahlungen und ggf. die benötigte Farbe/Pinsel steuerlich geltend machen?

Grüße
heidel

Hallo,

mal abgesehen davon, dass ich der Ansicht bin, dass ein Mietvertrag mit dem Tod endet und jede andere Klausel gegen die guten Sitten verstößt, kann das jemand nur in einer eventuellen Erbschaftsteuererklärung geltend machen, um die Erbschaftsteuer zu senken.

In der Einkommensteuererklärung hat dies nichts verloren.

Gruß
Lawrence

Hallo!

mal abgesehen davon, dass ich der Ansicht bin, dass ein
Mietvertrag mit dem Tod endet und jede andere Klausel gegen
die guten Sitten verstößt…

564 BGB sieht das etwas anders.

Gruß
Wolfgang