Hallo,
Unsere ehemalige Vermieterin hat uns heute die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 2013 geschickt, in der sie uns eine Heizungswartung berechnet, die nach unserem Auszug im August 2013 erfolgte.
Wir haben insgesamt 4 Jahre in der Wohnung gelebt und in dieser ganzen Zeit ist keine Wartung durchgeführt worden.
In unserem ehemaligen Mietvertrag ist die Kostenübernahme für eine Wartung nicht geregelt .
Unsere Frage ist: Müssen wir den Betrag zahlen ? Mfg
In unserem ehemaligen Mietvertrag ist die Kostenübernahme für eine Wartung nicht geregelt.
Dann nein
Werden Heizkosten abgerechnet?
vnA
Die Kosten für das Gas wurden direkt an den Versorger gezahlt .
Mfg
Wenn alle Aussagen so zutreffen, ist diese Position tatsächlich nicht gerechtfertigt. Allerdings gibt es im Handel mW keinen Vertrag, in dem die Wartung nicht auf die Mieter übertragen wird. Bevor hier ein Fass aufgemacht wird, sollte der Vertrag nochmals Wort für Wort gelesen werden. Möglicherweise ist auch nur ein Verweis auf die II.BV bzw. BetrKV enthalten. Das reicht dann aber schon.
vnA
Ok ich werde heute Abend mir nochmal den Vertrag vornehmen und nach diesem Verweis suchen. Müsste ja eigentlich unter dem Punkt Nebenkosten auftauchen
MfG
Leider schreibt der Fragesteller nicht, um welchen Typ Heizung es sich handelt. Wenn es eine sogenannte Etagenheizung ist, die nur die nur eine Wohnung versorgt, dann ist die Abwäzung der Wartungskosten auf den Mieter nur möglich, wenn dies im Vertrag vereinbart war.
http://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/wohnungss…
Sry es ist eine Gas Etagenheizung und war nur für die Versorgung unsere Wohnung zuständig .