Ich habe eine dringende Anfrage:
Es steht ein Fußbodenwechsel an,den der Vermieter in Auftrag gegeben hat und auch bezahlt.(Bisheriger Teppich ist 16 Jahre alt.)Die Mieter erhöht sich dann auch dadurch.
Es ist bis jetzt nicht- eindeutig- geklärt,wer die Kosten für das Aus-und Wieder-Einräumen der Mobel und sonstigen Gegenstände übernimmt.In der Ankündigung der gesamten Maßnahme heißt es nur „…es sind die Möbel und sonstigen gegenstände des Mieters zu räumen und zwischenzulagern…“
Ehe nicht eine schriftliche Kostenübernahme des Vermieters vorliegt,denk ich,kann so etwas nicht losgehn.Ist so eine Kostenübernahme notwendig?
Ich bitte um sachdienliche Antworten und vielen dank im Voraus.
Gruß,David