Kosten(Übernahme) für Aus-und Wiedereinräumen der Möbel bei Fußbodenwechsel

Ich habe eine dringende Anfrage:

Es steht ein Fußbodenwechsel an,den der Vermieter in Auftrag gegeben hat und auch bezahlt.(Bisheriger Teppich ist 16 Jahre alt.)Die Mieter erhöht sich dann auch dadurch.
Es ist bis jetzt nicht- eindeutig- geklärt,wer die Kosten für das Aus-und Wieder-Einräumen der Mobel und sonstigen Gegenstände übernimmt.In der Ankündigung der gesamten Maßnahme heißt es nur „…es sind die Möbel und sonstigen gegenstände des Mieters zu räumen und zwischenzulagern…“
Ehe nicht eine schriftliche Kostenübernahme des Vermieters vorliegt,denk ich,kann so etwas nicht losgehn.Ist so eine Kostenübernahme notwendig?

Ich bitte um sachdienliche Antworten und vielen dank im Voraus.

Gruß,David

Hallo!

Klärt mal lieber,was es mit einer Mieterhöhung wegen der Teppicherneuerung auf sich hat !
Das müsste nämlich nach 16 Jahren eine reine Instandsetzung sein, also Vermietersache.
Das ist keine Modernisierung.

dazu müsste sich der Wohnwert erheblich verbessern,also durch ganz andere Teppichqualität oder z.B. Echtholzparkett. Und selbst da kann nicht alles als Modernisierung durchgehen, man muss tüchtig abziehen.

Grundsätzlich muss das Umräumen und die damit sicher verbundene Mindernutzbarkeit der Nebenräume der Vermieter tragen. Mieter muss das ggf. dulden.
Schließlich kann nicht jeder das selbst machen, wenn Umzugshelfer gebraucht werden sind die zu bezahlen.
Das ist doch hoffentlich klar ?

Zwischenlager doch sicher innerhalb der Wohnung ? Ggf. muss man Raum für Raum machen und mehrfach umräumen. Aber nicht kostenfrei für Vermieter.

mfG
duck313

Ehe nicht eine schriftliche Kostenübernahme des Vermieters
vorliegt,denk ich,kann so etwas nicht losgehn.Ist so eine
Kostenübernahme notwendig?

Die Möglichkeit - mit dem Vermieter zu reden besteht nicht ?

Folgender Text liegt vor:"Durch die Modernisierungsmaßnahme bedingte Erhöhung,gemäß §559 Abs.1 BGB …wird sich die Monatsgrundmiete um 9.17 Euro erhöhen.Die Modernisierungskosten werden ca. 1000 Euro betragen.(Es handelt sich um Laminat übrigens)

Lieben Gruß und gerne Hilfe,

David

Hallo!

Ja, das wären die 11% auf die Jahresmiete.
Richtig berechnet, wenn 1.000 € die ANRECHENBAREN Modernisierungskosten wären.
Wenn das die Gesamtkosten(Handwerkerrechnung) wäre, dann sicherlich nicht.

und wie gesagt,
alter Teppich musste sowieso auf VM-Kosten ersetzt werden, die Kosten für eingesparten Ersatz muss man von dem anders gewählten Bodenbelag abziehen. Wenn das grundsätzlich als Modernisierung durchgeht.
Und ob Laminat statt Teppichboden eine Modernisierung ist, das sehe ich nicht so.

MfG
duck313

Naja,hab grad nachgelesen,das Laminat fast ne Art Imitat ist,was eben nur höhere Qualität vortäuscht.
Mit dem Abziehen und Gegenrechnen kenn ich mich nicht so gut aus,es wird halt angekündigt,dass die Kosten der MODERNISIERUNGS-Maßnahme ca.1000 Euro seien.
Schreibst mir das nochmal deutlicher,was der verlangen kann?Die Miete jetzt beträgt 432,09Euro.
Es liegt keine direkte Kostenübernahme wegen der Räumungskosten vor.Ich muss dem ziemlich bald eventuelle Einwände mitteilen.

Lieben Dank,Duck!!

Hallo,

Laminat ist definitiv gegenüber einem Teppichboden KEINE Verbesserung.

  1. ist es viel empfindlicher als Teppichboden
    Stühle oder Sessel,die man naturgemäß häufiger bewegt ,müssen mit speziellen Filzstreifen versehen werden oder im Falle von Drehstühlen sollte man sich sogenannte Bodenschutzmatten besorgen,weil ansonsten sehr schnell das Laminat verschleißt wird.
    Dies Matten sollte man sich auch für die Küche besorgen,sofern dort ebenfalls Laminat
    gelegt wird.

2.ist es „Laut“…
Wird bei der Montage keine vernünftige Schalldämmung eingebaut,hört sich bereits ein herunterfallender Teelöffel wie ein Gewitter an…

Ich will deinem Beitrag sehr gerne nicht! widersprechen,aber der Anwalt des Vermieters schreibt zusammen mit der Ankündigung des Fußboden-Wechsels,daß „der Bodenbelgsaustausch durch laminat laut Amtsgericht München eine Modernisierungsmaßnahme darstellt“.

Bin ziemlich verwirrt,was ich nun davon halten soll.

David

Hallo!

Das kann man von hier aus nicht auf Rechtmäßigkeit prüfen.

Man weiß nicht, ob die angesetzten 1.000 € die Gesamtkosten der Maßnahme sind oder ob da schon der Abzug aus dem eingesparten Teppichersatz drin ist.
Für den man übrigens ja ebenfalls Zimmer ausraumen müsste.

Ein Amtsgerichtsurteil ist eine Einzelentscheidung, wie bei Mietsachen oft. Es geht kaum was ans LG oder höher. Ein anderes AG kann wieder ganz anders entscheiden.

Hier mag das Urteil des AG München sein: http://www.iww.de/mk/archiv/modernisierung-mieter-mu…, darin ging es aber um Ersatz PVC durch Laminat ! Und das sind beides Glattböden. Das kann man nicht für Teppich wird durch Laminat ersetzt gleichsetzen.

Laminat mag modern im Sinne von gefragt sein, schließlich bauen es ja tatsächlich viele Mieter freiwillig ein, weil es für sie schön aussieht und Pflegevorteile bietet.
Mag ja sein.
Und bei Laminat gibt’s viele Varianten, es ist eine Art Oberbegriff .
Es gibt Dekorschicht aufgedruckt ,also ein „Holzmaser-Foto“, echte Natur-Vollholzschicht von einigen Millimetern, immer ist drunter ein Holzwerkstoff wie Spanplatte.

Ich bin nicht sicher, ob man bei angemieteter Wohnung mit Teppichboden nicht auch Anspruch auf Teppichboden als Ersatz hat. Und man Laminat gar nicht dulden muss, geschweige denn es als Modernisierung ansehen muss.

MfG
duck313

Kann ich dann den -zugesagten-Termin absagen,mit der Begründung,daß ich es mir nach intensiver Beratung anders überlegt hab…?

Danke.

Ich würde an eurer Stelle die Möbel nicht ausräumen, erst recht nicht, wenn Mieterhöhung ins Haus kommt. Die Fussbodenleger sollen die Möbel in den übrigen Räumen oder Flur für die kurze Zeit des Teppich  verlegens zwischenlagern. Besser immer mit Vermieter klären und sagen, daß man kein Geld hat und nicht in der Lage ist die Gegenstände zu bewegen. Ihr würdet evtl. kooperativ sein, wenn die Miete nicht erhöht wird. Ansonsten seid Ihr mit derzeitiger Situation sehr zufrieden.

Hallo

Grundsätzlich müsste man erstmal wissen, ob der vorhandene 16 Jahre alte Teppichboden, denn noch einen „vertragsgemäßen Gebrauch“ ermöglicht (und vielleicht der Mieter einfach gerne einen neuen Bodenbelag hätte) oder ob der alte Teppichboden ausgetauscht werden muss, weil er verschlissen und abgenutzt ist.
Das hohe Alter würde m.E. zwar eher auf „verschlissen/abgenutzt“ hindeuten - aber es kommt halt genau auf die tatsächlichen Umstände an.
Wenn „verschlissen/abgenutzt“, dann wäre der Austausch lediglich eine Mängelbeseitigung und keine Modernisierung … soweit der Mieter nicht auf Laminat beharrt - siehe hier - Seite 3+4 > http://www.steuertipps.de///VT_09_09.pdf
(die entsprechende Antwortmöglichkeit auf die Modernisierung/Mieterhöhungsankündigung steht ja schon dort)

Zum Ausräumen siehe hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldun…
Die Duldungspflicht (Mitwirkungspflicht) des Mieters bedeutet keineswegs, dass der Mieter selbst Hand anlegen muss > er muss lediglich die Ausführung durch Zutrittsgewährung ermöglichen, mehr aber auch nicht.

In der Ankündigung der gesamten Maßnahme heißt es nur „…es sind die Möbel und sonstigen gegenstände des Mieters zu räumen und zwischenzulagern…“
Wenn schon ein Anwalt geschrieben hat, dann dürfte die Rechtslage bekannt sein und der Mieter wird davon ausgehen können, dass der Vermieter die notwendigen Begleit-Arbeiten eben ausführen lässt.

Man könnte das aber auch herauskitzeln - z.B. mit der Frage, wohin der Vermieter denn die Mietermöbel genau hinzuverräumen/zwischenzulagern gedenkt und über welchen Zeitraum genau - sowie ob denn vermieterseits geplant ist, dass der Mieter im Ausführungszeitraum in eine (vom Vermieter gestellte) Ersatzunterkunft umziehen muss oder wie der Vermieter sich das genau wegen der Nutzungsbeeinträchtigungen vorgestellt hat.

Huhu,

Amtsgericht? wer ist Amtsgericht, das ist die niedrigste Instanz (hat aber dennoch die möglcihkeit auch Urteile zu fällen die gegen eine BGH entscheit stehen :smile:)

Anderes Amtsgericht anderes Urteil, da muss man nur mal eine Suchmaschine mit füttern.

Hinzu kommt, dass bei den Arbeiten wenn es sich wirklich um eine Modernisierung halten sollte (zwiefelhaft) noch die Kosten abgezigen werden müssen die der Instandhaltung entsprechen, sprich erneuerung des verschlissenen Teppichs muß von den Modkosten abgezogen werden, wenn der Teppich verschlissen ist.