Guten Tag,
wie verhält es sich mit der Umlage von Betriebskosten die vollständig oder mehrheitlich nach einem Auszug entstehen?
Beispiel:
Annahme:
- Die Kosten werden je nach Wohnfläche und Mietmonat auf die Parteien umgelegt
- Kosten sind „neu“ und fallen nur in den Monaten Mai bis Dezember an, Z.B. Hausmeister und Gärtner (regelmäßige Arbeit).
- Mieter X wohnt bis einschließlich Mai in der Wohnung.
Wie erfolgt die Umlage?
a) Pauschal auf alle Mieter wovon Mieter X 5/12 dieser Kosten (gemäß Wohnfläche) bezahlt.
b) Pauschal auf alle Mieter wovon die Kosten nur einen Monat für Mieter X berechntet wird und 7 Monate für die anderen Parteien.
Vielen Dank und einen schönen Tag …
Guten Tag,
wie verhält es sich mit der Umlage von Betriebskosten die
vollständig oder mehrheitlich nach einem Auszug entstehen?
Beispiel:
Annahme:
- Die Kosten werden je nach Wohnfläche und Mietmonat auf die
Parteien umgelegt
- Kosten sind „neu“ und fallen nur in den Monaten Mai bis
Dezember an, Z.B. Hausmeister und Gärtner (regelmäßige
Arbeit).
Da man auch in den übrigen Monaten z.B. von den Grünschnittarbeiten profitiert, werden diese Kosten über das gesamte Jahr ermittelt und entsprechend der Verbleibdauer gezwölftelt.
- Mieter X wohnt bis einschließlich Mai in der Wohnung.
Wie erfolgt die Umlage?
a) Pauschal auf alle Mieter wovon Mieter X 5/12 dieser Kosten
(gemäß Wohnfläche) bezahlt.
Genau so !
b) Pauschal auf alle Mieter wovon die Kosten nur einen Monat
für Mieter X berechntet wird und 7 Monate für die anderen
Parteien.
Neee
Vielen Dank und einen schönen Tag …
Bittesehr
Wow, Danke für die schnelle Antwort …
Wie verhält es sich denn wenn die Arbeiten nur in den Monaten in denen die Kosten angefallen sind durchgeführt wurden?
Dann profitiert man nicht (begrenzt) davon …
Hallo
das ist egal.
Alle Kosten, die im Laufe des Abrechnungsjahres anfallen werden auf alle Mieter umgelegt, jeder trägt dann seinen Anteil gem. Mietdauer.
Gruß
Danke für die schnelle und kompetente Auflösung …