Hallo,
ich verzweifel gerade total, denn ich finde nirgends etwas genaues da drüber.
Kann mir jemand verständlich sagen, was bei der Abgrenzungsrechnung für Dinge in die Spalten von „Kostenrechnerische Korrekturen“ rein kommen.
http://www.rechnungswesen-verstehen.de/kosten-leistu…
Da steht nur „Bei den kostenrechnerischen Korrekturen werden korrekturbedürftige Aufwendungen aus dem Rechnungskreis 1 erfasst mit kalkulatorischen Kosten gegenübergestellt. („Verrechnete Kosten“)“
Ja aber was genau? Wo ran erkenne ich solche Dinge?
Wie macht ihr das? 
Würde mich über jede Anregung freuen!
Ohne auf die spezifischen Erkenntnisse der vorgenannten Tabelle einzugehen ( es gibt noch immer kostenrechnerisch keinen Königsweg ), folgende Anregung :
Annahme:
Irgendeine (KFZ, Haftpflciht, Feuerschutz-) Versicherung wird fällig zum GJ - Beginn ( i.e. 1.1. ) in voller Höhe.
In der FiBu muß die Vers. Rechnung zu 100% gebucht & gerechnet & termingerecht bezahlt werden, obgleich die Nota das gesamte GJ erfaßt.
FiBu Ergebnis: Hoher Verlust im Jänner.
Durch kosteninterne Abgrenzung wird der Beitrag in der Kostenrechnung auf die zutreffenden Perioden anteilig verteilt.Gesetzt den Fall, die Rechnung umfaßt 12 Monate, werden 11/12 ( Periode 1 läuft ja bereits ) des Betrages abgegrenzt und i.L. d.J. pro rate ( 11 Buchungen ) aufgelöst