wenn man einen notartiellen Vertrag bewerten lassen möchte, weil dieser von der gegnerischen Partei kommt (Erb-Auseinandersetzungen über Immobilien), wie werden die Kosten für die Bewertung angesetzt ?
Wird das über den Streitwert berechnet, oder gilt das als Beratung mit festgelegten Satz ?
wenn man unvorbereitet einen Anwalt beauftragt, wird er voraussichtlich den Streitwert als Berechnungsbasis heranziehen - das wird dann sehr sehr teuer!
besser auf jeden Fall wie Seni schon sagt, die Kosten vorher festsetzen bzw. Stundenbasis vereinbaren!