Hallo!
Ein Einzelhändler mahnt einen Kunden wg. nichtbezahlter Ware schriftlich an. Nach Ablauf der Frist erwirkt er beim Amtsgericht einen gerichtlichen Mahnbescheid, der bereits vor 14 Tagen erlassen wurde. Da die Rechnungssummer nicht eingeht, hat er nun die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid erlassen.
Welche Kosten kommen auf ihn zu? Benötigt er einen Rechtsanwalt? Wie ist der Ablauf eines solchen Vollstreckungsbescheides?
Ich bin für jede Info dankbar.
LG Herzblume
Welche Kosten kommen auf ihn zu?
Keine mehr. Die Kosten des Mahnverfahrens sind einheitlich; das, was bereits bezahlt wurde, umfasst auch die Kosten für den Vollstreckungsbescheid.
Benötigt er einen
Rechtsanwalt?
Nein.
Wie ist der Ablauf eines solchen
Vollstreckungsbescheides?
Er wird dem Schuldner zugestellt und steht dann einem vorläufig vollstreckbarten Urteil gleich, d.h. es kann sofort mit der Vollstreckung begonnen werden. Man kann freilich auch zwei Wochen damit warten, dann ist der Vollstreckungsbescheid nämlich rechtskräftig und (fast) nicht mehr zu beseitigen.
Levay
PS
Ach so, ja, und:
Solange der Vollstreckungsbescheid nicht rechtskräftig ist, kann der Anspruchsgegner Einspruch gegen ihn einlegen. Dann kommt es zwingend zu einer Verhandlung über die Angelegenheit.
Levay
Danke Levay.
Was heißt: „Es kann mit der Vollstreckung begonnen werden?“ Wie findet das statt? Was ist, wenn der Schuldner dann immer noch nicht das Geld überweist, aber auch nicht widerspricht?
LG Herzblume
Was heißt: „Es kann mit der Vollstreckung begonnen werden?“
Wie findet das statt? Was ist, wenn der Schuldner dann immer
noch nicht das Geld überweist, aber auch nicht widerspricht?
Na ja, das heißt, dass man z.B. den Gerichtsvollzieher losschicken oder Forderungen pfänden lassen kann. Wenn dann aber doch noch Einspruch eingelegt wird und der Vollstreckungsbescheid aufgehoben (weil die Forderung nicht berechtigt ist oder die entsprechende Nachweise nicht zu erbringen sind), dann muss dem Anspruchsgegner u.U. (verschuldensunabhängig!) Schadensersatz geleistet werden.
Levay
Vollzieher oder Gericht?
Okay, der Händler entscheidet sich dafür (was auch auf dem Formularantrag auf Erlass d. Vollstr.bescheides anzukreuzen ist), die Zustellung vom Gericht zu veranlassen anstatt ihn selbst durch einen Vollzieher zustellen zu lassen.
Hat der Schuldner die Möglichkeit, nicht zu reagieren? Was passiert dann?
Kostet es etwas, den V-Bescheid durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen?
Sorry für die vielen Fragen.
LG Herzblume
Hat der Schuldner die Möglichkeit, nicht zu reagieren?
Ja, natürlich. Indem er einfach gar nichts tut.
Was
passiert dann?
Dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und (nahezu) unangreifbar.
Kostet es etwas, den V-Bescheid durch einen Gerichtsvollzieher
zustellen zu lassen?
Ich weiß es nicht, nehme es aber an. Allerdings muss die Frage doch anders lauten: Was sind die Vor- und Nachteile der einen und der anderen Zustellart? Leider bin ich mit den Einzelheiten mangels praktischer Erfahrung nicht vertraut. Ich nehme an, der einzige Vorteil bei der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist, dass dieser dirket mit der Vollstreckung beginnen kann.
Sorry für die vielen Fragen.
Dafür ist das Forum da.
Levay