Kosten vom Vermieter zurückverlangen?

Liebe Experten,

folgende Situation bei mir:

Ich wohne zur Miete in einem Vier-Parteienhaus. In den anderen Wohnungen wohnen die jeweiligen Eigentümer.

Durch den Regen haben wir im gesamten Keller Wassereinbrüche, in allen Kellerabteilen, in den Gemeinschaftsräumen und im Treppenhaus.

Hauptsächlich drang das Wasser durch die Mauerfugen zwischen den Steinen ein.
Die drei Eigentümer und ich (weil mein Vermieter nicht erreichbar war) haben „Waser-Stop“, einen Schnellbinder, der Leckstellen in Mauerwerk etc. sofort verschließt, gekauft, jeder in seinen Räumen die Fugen aufgebohrt und dann mit dem Wasser-Stop verschlossen.

Klar ist, daß die anderen Eigentümer selbst für die Kosten aufkommen müssen.

Kann ich aber als Mieter die Kosten für dieses Material (Wasser-Stop, Spachtel etc.) an meinen Vermieter weitergeben?

Schließlich waren diese Anschaffung nötig, um weiteres Eindringen von Wasser und somit weitere Schäden an meinen im Keller stehenden Sachen zu verhindern. Schließlich kann man ja nicht 24 Stunden am Tag im Keller sein und Feudel auswringen um das Wasser, daß immer weiter eindringt, aufzuhalten.
Und es handelt sich ja auch nicht um eine Schönheitsreparatur, sondern eine Reparatur am Gebäude an sich.

Um diese Arbeit zu machen, mußte ich mir auch einen halben Tag Urlaub nehmen. Den Verdienstausfall hat mir mein Arbeitgeber schriftlich bestätigt. Kann ich dies auch an den Vermieter weitergeben?

Denn: ihm und den anderen Eigentümern war bekannt, daß das Haus schlecht gegen Grundwasser abgedichtet ist. Im März diesen Jahres, als die großen Regenfälle waren, ist so etwas schon einmal passiert, wenn auch nicht so schlimm wie jetzt.

Der Beirat der Eigentümergemeinschaft (zu der noch 5 weitere Häuser gehören) hat sich bisher aber geweigert, für eine derartige Sanierung Gelder bereitzustellen.

Kurz gesagt, kann ich auf Grund dieser Tatsachen die Erstattung meiner Kosten vom Vermieter verlangen? Insgesamt geht es um fast 150 Euro.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Christian

Hallo Christian,

Voraussetzung für die Massnahme ist, dass zuvor der Vermieter aufgefordert wurde, den Mangel zu beseitigen und nichts unternommen hat. Es hätte hier jedoch nur eine Massnahme getroffen werden dürfen, die vorübergehend war.

Was Du hier darlegst ist ein Eingriff in die Bausubstanz und egal wie alt und brüchig diese ist, bauliche Änderungen und Eingriffe bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümer. Das Schlimmste was Euch passieren kann ist, dass die Eigentümer nunmehr die Möglichkeit haben, sollte erneut Wasser eindringen, Euch haftbar zu machen.

Ein Anspruch auf Kostenersatz kann nicht eingeräumt werden, da der Eingriff in die Bausubstanz vertragswidriges Vorgehen der Mieter ist. Grundsätzlich hat man keinen Anspruch auf Ersatzleistungen, wenn man selbst rechtswidrig oder vertragswidrig handelt. Die Vermieter haben jedoch einen Beseitigungsanspruch. Klartext. Die Vermieter können nun von Euch verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Dies ist rein praktisch nicht möglich. Also haben die Eigentümer Anspruch darauf, dass die Wände auf Eure Kosten komplett gerichtet werden.

Gruss Günter

folgende Situation bei mir:

Ich wohne zur Miete in einem Vier-Parteienhaus. In den anderen
Wohnungen wohnen die jeweiligen Eigentümer.

Durch den Regen haben wir im gesamten Keller Wassereinbrüche,
in allen Kellerabteilen, in den Gemeinschaftsräumen und im
Treppenhaus.

Hauptsächlich drang das Wasser durch die Mauerfugen zwischen
den Steinen ein.
Die drei Eigentümer und ich (weil mein Vermieter nicht
erreichbar war) haben „Waser-Stop“, einen Schnellbinder, der
Leckstellen in Mauerwerk etc. sofort verschließt, gekauft,
jeder in seinen Räumen die Fugen aufgebohrt und dann mit dem
Wasser-Stop verschlossen.

Klar ist, daß die anderen Eigentümer selbst für die Kosten
aufkommen müssen.

Kann ich aber als Mieter die Kosten für dieses Material
(Wasser-Stop, Spachtel etc.) an meinen Vermieter weitergeben?

Schließlich waren diese Anschaffung nötig, um weiteres
Eindringen von Wasser und somit weitere Schäden an meinen im
Keller stehenden Sachen zu verhindern. Schließlich kann man ja
nicht 24 Stunden am Tag im Keller sein und Feudel auswringen
um das Wasser, daß immer weiter eindringt, aufzuhalten.
Und es handelt sich ja auch nicht um eine Schönheitsreparatur,
sondern eine Reparatur am Gebäude an sich.

Um diese Arbeit zu machen, mußte ich mir auch einen halben Tag
Urlaub nehmen. Den Verdienstausfall hat mir mein Arbeitgeber
schriftlich bestätigt. Kann ich dies auch an den Vermieter
weitergeben?

Denn: ihm und den anderen Eigentümern war bekannt, daß das
Haus schlecht gegen Grundwasser abgedichtet ist. Im März
diesen Jahres, als die großen Regenfälle waren, ist so etwas
schon einmal passiert, wenn auch nicht so schlimm wie jetzt.

Der Beirat der Eigentümergemeinschaft (zu der noch 5 weitere
Häuser gehören) hat sich bisher aber geweigert, für eine
derartige Sanierung Gelder bereitzustellen.

Kurz gesagt, kann ich auf Grund dieser Tatsachen die
Erstattung meiner Kosten vom Vermieter verlangen? Insgesamt
geht es um fast 150 Euro.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Christian

Hallo Günter,

danke für deine Antwort, aber, sorry, ich glaube deinem Resümee nicht, aus folgenden Gründen:

1.) Der Vermieter *wurde* von mit aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß sich ein Vorfall wie Anfang des Jahres nicht wiederholt. Nichts derartiges geschah. Vor Behandeln der Wand habe ich meinen Vermieter auch telefonisch (unter Zeugen) aufgefordert, zu erscheinen und etwas zu unternehmen. Auch das geschah nicht.

2.) Dies war die einzige unmittelbare Möglichkeit, drohenden Schaden an meinem eingestellten Eigentum abzuwenden.

3.) Die anderen Eigentümer nutzen das selbe Material um den Wassereinbruch in ihren Kellerabteilen zu stoppen. Der Vertreter der Hausverwaltung nutzte - im Beisein aller anderen Eigentümer (außer meinem Vermieter) - das Material um einen Wassereinbruch an der Kellertreppe (Gemeinschaftseigentum) zu stoppen.

Desweiteren steht ein Gutachten aus, das belegt, daß die äußere Dämmung des Hauses mangelhaft bzw. gar nicht vorhanden ist - also daß dieser und evtl. weitere Wassereinbrüche zu Lasten der ursprünglichen Bausubstanz gehen.

Aus diesen Gründen denke ich, daß ich hier auf keinen Fall haftbar gemacht werden kann.

CU
Christian

Hallo Günter,

die Niederschlagsmengen der letzten Zeit kann man sicher als ungewöhnlich und in vielen Fällen als höhere Gewalt einstufen. Da können zur Abwendung schwerer Schäden Sofortmaßnahmen erforderlich sein, die augenblicklich zu geschehen haben, ohne vorher Schriftverkehr zu führen. Schließlich geht man zur Not auch mit Gewalt durchs geschlossene Dach, wenn es brennt, ohne vorher lange zu fragen.

Könnte sich der Fragesteller nicht auch auf höhere Gewalt mit erforderlichen Sofortmaßnahmen berufen? Wackelig ist die Argumentation, weil es vielleicht andere Möglichkeiten zur Schadensabwendung gab und der Eigentümer von der durchgeführten Heimwerkermaßnahme evtl. nicht begeistert ist.

Gruß
Wolfgang

nichts für ungut lieber Fragesteller…
aber denkst Du nicht auch man könnte substantiell wichtige Informationen gleich bei der Fragestellung mit angeben, anstelle sie zur Kritik an gegebenen Antworten zu verwenden?

1.) Der Vermieter *wurde* von mit aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, daß sich ein Vorfall wie Anfang des Jahres nicht
wiederholt. Nichts derartiges geschah. Vor Behandeln der Wand
habe ich meinen Vermieter auch telefonisch (unter Zeugen)
aufgefordert, zu erscheinen und etwas zu unternehmen. Auch das
geschah nicht.

Desweiteren steht ein Gutachten aus, das belegt, daß die
äußere Dämmung des Hauses mangelhaft bzw. gar nicht vorhanden
ist - also daß dieser und evtl. weitere Wassereinbrüche zu
Lasten der ursprünglichen Bausubstanz gehen.

Aus diesen Gründen denke ich, daß ich hier auf keinen Fall
haftbar gemacht werden kann.

Warum fragen wenn man sicher ist? Diese Logik muss ich jetzt nicht verstehen oder:wink:

Trotzdem wünsche ich Dir, dass Du Deine Kosten bei dem Vermieter geltend machen kannst.

Gruss
Eve*

ebenso
Hallo liebe Antwortversucherin,

Warum fragen wenn man sicher ist? Diese Logik muss ich jetzt
nicht verstehen oder:wink:

weil die Frage nicht war „Bin ich haftbar?“ (darauf bezog sich die Sicherheit) sondern
„Bekomme ich meine Aufwendungen wieder?“

was ein himmelweiter Unterschied ist.

Trotzdem wünsche ich Dir, dass Du Deine Kosten bei dem
Vermieter geltend machen kannst.

dito

Gruß
Micha

Hallo Christian,

meine Antwort erfolgte auf Grund der mir von Dir bei Deiner Frage dargestellten Inhalte. Ich muss wohl kaum kommentieren, wenn Du gleich alles dargelegt hättest, wäre meine Antwort teilweise in eine andere Richtung gegangen.

Zur Bewertung einer Rechtslage ist es grundsätzlich erforderlich, dass jemand alle wesentlichen Informationen genau darstellt. Nur wenn alles bekannt ist, kann eine richitge Antwort gegeben werden.

danke für deine Antwort, aber, sorry, ich glaube deinem
Resümee nicht, aus folgenden Gründen:

1.) Der Vermieter *wurde* von mit aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, daß sich ein Vorfall wie Anfang des Jahres nicht
wiederholt. Nichts derartiges geschah. Vor Behandeln der Wand
habe ich meinen Vermieter auch telefonisch (unter Zeugen)
aufgefordert, zu erscheinen und etwas zu unternehmen. Auch das
geschah nicht.

wo ist dieser klare Hinweis ?

2.) Dies war die einzige unmittelbare Möglichkeit, drohenden
Schaden an meinem eingestellten Eigentum abzuwenden.

Dies ist Deine Meinung. Ich kann sie aus juristischen Gründen nicht teilen.

3.) Die anderen Eigentümer nutzen das selbe Material um den
Wassereinbruch in ihren Kellerabteilen zu stoppen. Der
Vertreter der Hausverwaltung nutzte - im Beisein aller anderen
Eigentümer (außer meinem Vermieter) - das Material um einen
Wassereinbruch an der Kellertreppe (Gemeinschaftseigentum) zu
stoppen.

Weshalb gab es diese Info nicht von Anfang an ? Aus Deinem Thread geht nicht hervor, dass das Handeln des Vertreters der Hausverwaltung - namens uund in Vollmacht -gehandelt hat. Du erklärst selbst, dass Du mit dem Vermieter gesprochen hast, demzufolge kann der Mitarbeiter der Hausverwaltung nicht der Vertreter Deines Vermieters sein. Juristishc besteht hier offenbar keien Rechtsgrundlage.

Desweiteren steht ein Gutachten aus, das belegt, daß die
äußere Dämmung des Hauses mangelhaft bzw. gar nicht vorhanden
ist - also daß dieser und evtl. weitere Wassereinbrüche zu
Lasten der ursprünglichen Bausubstanz gehen.

Von wem veranlasst ? von einem Gericht oder im Auftrag der Eigentümer ? Wenn das Gutachten aussteht, woher nimmst Du die Erkenntnisse, was in einem noch nicht bekannten Gutachten steht.
Vor allem, solange das Gutachten nicht amtlich bestellt ist, hat es wenig Sinn.

Aus diesen Gründen denke ich, daß ich hier auf keinen Fall
haftbar gemacht werden kann.

Ich wünsche Dir das Glück, dass es keine Haftung gibt. Ich hatte das Gefühl, dass es so ist, dass man abgewartet haben könnte, bis Eigentümer nicht erreichbar sind und dann wurde schnell in verbotener Eigenmacht gehandelt nach dem Motto, mal schnell Fakten zu schaffen. Aus Deinen Hinweis geht bisher nicht hervor, was Du rechtlich untenrommen hast, um Ansprüche zu sichern und welche Termine verstrichen sind mit welchen Rechtsfolgen. Und letztlich kommt es darauf an. Ich kann eine Aktion aus einer Notlage heraus nicht sehen. Denn wenn die Notlage eingetreten ist, kann ein Loch, eine Ritze oder Mängel in der Wand nicht mehr kurzfristig beseitigt werden. Wo Wasser eintritt, kann man nur ausbessern, aber nicht Massnahmen ergreifen, die den Wassereintritt verhindern.

Vor allem aber, denk mal darüber nach, wie es kommt, dass ausgerechnet alle, die hier mitgewirkt haben, für den Notfall bereits das Material zur Verfügung hatten ??? Diese Aktion ist nach allen Hinweisen, die bisher von Dir bekannt sind, geplant gewesen - zumindest hat es den Anschein - und da würde in einem Rechtsstreit kein Gericht sich auf eine „Notlage“ einlassen.

Wenn ich nur ein Quentchen an die Realität gekommen bin, legt Euch eine andere Begründung an.

Gruss Günter

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