Liebe Experten,
folgende Situation bei mir:
Ich wohne zur Miete in einem Vier-Parteienhaus. In den anderen Wohnungen wohnen die jeweiligen Eigentümer.
Durch den Regen haben wir im gesamten Keller Wassereinbrüche, in allen Kellerabteilen, in den Gemeinschaftsräumen und im Treppenhaus.
Hauptsächlich drang das Wasser durch die Mauerfugen zwischen den Steinen ein.
Die drei Eigentümer und ich (weil mein Vermieter nicht erreichbar war) haben „Waser-Stop“, einen Schnellbinder, der Leckstellen in Mauerwerk etc. sofort verschließt, gekauft, jeder in seinen Räumen die Fugen aufgebohrt und dann mit dem Wasser-Stop verschlossen.
Klar ist, daß die anderen Eigentümer selbst für die Kosten aufkommen müssen.
Kann ich aber als Mieter die Kosten für dieses Material (Wasser-Stop, Spachtel etc.) an meinen Vermieter weitergeben?
Schließlich waren diese Anschaffung nötig, um weiteres Eindringen von Wasser und somit weitere Schäden an meinen im Keller stehenden Sachen zu verhindern. Schließlich kann man ja nicht 24 Stunden am Tag im Keller sein und Feudel auswringen um das Wasser, daß immer weiter eindringt, aufzuhalten.
Und es handelt sich ja auch nicht um eine Schönheitsreparatur, sondern eine Reparatur am Gebäude an sich.
Um diese Arbeit zu machen, mußte ich mir auch einen halben Tag Urlaub nehmen. Den Verdienstausfall hat mir mein Arbeitgeber schriftlich bestätigt. Kann ich dies auch an den Vermieter weitergeben?
Denn: ihm und den anderen Eigentümern war bekannt, daß das Haus schlecht gegen Grundwasser abgedichtet ist. Im März diesen Jahres, als die großen Regenfälle waren, ist so etwas schon einmal passiert, wenn auch nicht so schlimm wie jetzt.
Der Beirat der Eigentümergemeinschaft (zu der noch 5 weitere Häuser gehören) hat sich bisher aber geweigert, für eine derartige Sanierung Gelder bereitzustellen.
Kurz gesagt, kann ich auf Grund dieser Tatsachen die Erstattung meiner Kosten vom Vermieter verlangen? Insgesamt geht es um fast 150 Euro.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Christian