Folgende Situation: Ich habe zum 1.1.2013 einen neuen Job bei dem ich von zu Hause arbeite und der ein komplett neues Tätigkeitsfeld als meinen bisherigen Job umfasst. Vermutlich kann ich das Arbeitszimmer komplett absetzen, da ich keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung habe und fast ausschließlich von zu Hause arbeite. Nun hatte ich in 2011 schon ein paar Dinge besorgt. Einen Bürostuhl, einen Monitor, Maus und Tastatur und einige Fachliteratur, die aber ausschließlich für meinen neuen Job war. Wann kann ich diese Kosten jetzt absetzen? Bei der aktuellen Steuererklärung für 2012?
Meiner Meinung nach nur im Jahr der Anschaffung, also 2011 !
In 2012 auf keinen Fall.
Vielleicht erkennt das Finanzamt ja an, dass die Kosten für den neuen Job sind, dann kann es vielleicht für 2013 mit abgesetzt werden, weil der Job ja auch jetzt erst aktuell ist.
Ich denke aber auch, dass diese Sachen zu allgemein verwendbar sind, um sie einem Job zuzuordnen, der erst zwei Jahre später ausgeübt wird.
Das ist ja schon etwas anderes, als z. B. eine komplette Praxiseinrichtung, die ein Arzt sich schon vor der Praxiseröffnung im neuen Jahr zulegt.
Einen Monitor und einen Schreibtischstuhl kauft man sich ja schon mal alle paar Jahre. Und die Fachliteratur wäre in 2011 entweder als Werbungskosten oder Ausbildungskosten abzusetzen gewesen.
hallo,
erstens: laß dir von deinem ag (sofern du angestellt bist) bestätigen, daß du keinen arbeitsplatz zur verfügung gestellt beskommst, sondern ausscshließlich von zuhause aus arbeitest (sog. telearbeitsvertrag). damit bekommst du keinerlei probleme mit dem fa und kannst alle kosten bzgl. deines arbeitszimmers (sofern die voraussetzungen des fa erfüllt sind) komplett absetzen (also auch heizkosten, strom etc.)
zweitens: solange die ausgaben, die du bereits getätigt hast, unter die grenze geringwertiger wirtschaftsgüter fallen, kannst du diese nur in dem jahr absetzen, in dem du diese erworben UND bezahlt hast.
sind dies keine geringwertigen wirtschaftsgüter mehr (z.b. pc oder schreibtisch für 1000euro), mußt du diese gem. der nutzungsdauer abschreiben.
saludos, borito
Hallo2013,
soweit mir bekannt ist, sind diese Sachen nicht nachträglich absetzbar, da es sich um GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter)handelt, die im Kaufjahr ansetzbar sind. Kannst es aber in der Steuererklärung 2012 versuchen, als Jobinvestition sowie auch Bewerbungskosten abzusetzen, mehr als das das Finanzamt streicht kann nicht passieren.
lg