Kosten von Arbeitsmittel für neuen Job absetzbar?
Folgende Situation: Person x hat zum 1.1.2013 einen neuen Job bei dem sie nur von zu Hause arbeitet und der ein komplett neues Tätigkeitsfeld als den bisherigen Job umfasst. Vermutlich kann das Arbeitszimmer komplett absetzt werden, da kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und Person X fast ausschließlich von zu Hause arbeitet. Nun hatte Person X in 2012 schon ein paar Dinge besorgt. Einen Bürostuhl, einen Monitor, Maus und Tastatur und einige Fachliteratur, die aber ausschließlich für den neuen Job ist. Wann kann Person X diese Kosten absetzen? Bei der aktuellen Steuererklärung für 2012?
Hallo,
Nun hatte Person X
in 2012 schon ein paar Dinge besorgt. Einen Bürostuhl, einen
Monitor, Maus und Tastatur und einige Fachliteratur, die aber
ausschließlich für den neuen Job ist. Wann kann Person X diese
Kosten absetzen? Bei der aktuellen Steuererklärung für 2012?
Aufwendungen werden in dem Jahr berücksichtigt in der die Zahlung erfolgte.
Sprich: die Aufwendungen sind in der Steuererklärung 2012 einzupflegen.
Jedoch gibt es Gegenstände, die nicht „einfach so“ abgesetzt werden können. Der Computer, Monitor (eigentlich auch Maus und Tastatur * ; Möbel …) werden über die sogenannte „AfA“ anerkannt. D. h. dass der Computer über 3 Jahre (und viele Möbel über 7 oder mehr Jahre) in die Steuer einfließen. Hat der Rechner also 999 € gekostet (und wurde am 2.1.12 gekauft) kannst du in 2012 / 2013 und 2014 jeweils 333 € angeben (außer der Rechner wurde veräußert zwischenzeitlich; dann ist natürlich „zick“).
* Die AfA gilt für „selbständige“ Wirtschaftsgüter. Da der (reine) Rechner (Drucker), der (reine) Monitor, die (reine) Tastatur / Maus allein nicht selbständig ist werden sie (bei Komplettkauf) auch als „1 Wirtschaftsgut“ zusammen berücksichtigt. Etwas anderes wäre es zb bei einem Multifunktionsgerät. Dieses ist allein selbständig und wird extra berechnet.
Jedoch solltest du berücksichtigen: 1000 € Werbungskosten erhälst du sowieso. Selbst wenn du keine Werbungskosten oder 900 € Werbungskosten hast wird dir das Finanzamt 1000 € Werbungskosten berücksichtigen.
Es lohnt sich (für dich und für den Bearbeiter) also nur Werbungskosten anzugeben wenn
a) diese die 1000 € überschreiten oder
b) Sachverhalte vorhanden sind, die bedeutend sind. Damit meine ich: Wenn du den PC in 2012 gekauft hast dann gib ihn ruhig an (auch wenn du weiter kaum Wk hast). So wird die Anerkennung im Folgejahr leichter sein (da dies im FA gespeichert wird und die dann wissen: ahja, der hatte schon 2012 nen PC angegeben, die AfA läuft noch 2 weitere Jahre).
LG Tobi@s