Hallo,
folgender fiktiver Sachverhalt.
Ein Mann und eine Frau ( 1 Kind von anderem Mann ) wollen zusammen ziehen.
Der Mann verdient sehr gutes Geld und könnte theoretisch sämtliche anfallende Kosten übernehmen.
Die Frau war während ihres alleinwohnens auf Unterhalt und Zugabe des Kindvaters angewiesen.
Der Kindvater hat der Frau die Hälfte der KITA Gebühren bezahlt.
Nun, da der Mann und die Frau zusammen ziehen, weigert sich der KV weiterhin die Hälfte der Gebühren zu bezahlen. Der „Neue“ soll diese doch übernehmen.
Frage : Muss der KV nicht weiterhin alle anfallenden Gebühren für sein Kind mittragen ?