Kosten von KITA weiterhin von Kindsvater zu übernehmen ?

Hallo,

folgender fiktiver Sachverhalt.

Ein Mann und eine Frau ( 1 Kind von anderem Mann ) wollen zusammen ziehen.
Der Mann verdient sehr gutes Geld und könnte theoretisch sämtliche anfallende Kosten übernehmen.
Die Frau war während ihres alleinwohnens auf Unterhalt und Zugabe des Kindvaters angewiesen.

Der Kindvater hat der Frau die Hälfte der KITA Gebühren bezahlt.

Nun, da der Mann und die Frau zusammen ziehen, weigert sich der KV weiterhin die Hälfte der Gebühren zu bezahlen. Der „Neue“ soll diese doch übernehmen.

Frage : Muss der KV nicht weiterhin alle anfallenden Gebühren für sein Kind mittragen ?

Hallo,

die neue Partnerschaft der Mutter und das Zusammenziehen ändert grundsätzlich nichts am Unterhaltsanspruch des Kindes ggü. seinem leiblichen Vater.
Lediglich der Unterhaltsanspruch der Mutter ist betroffen und kann sich je nach Einkommen des neuen Partners bis auf null reduzieren.

Falls der Kindsvater sich weigert, zu zahlen (egal für was), muß halt der Unterhalt für das Kind neu berechnet und eingefordert werden. Ob der Unterhalt dann für Kita oder sonstwas verwendet wird, ist dabei völlig wurscht.

&Tschüß
Wolfgang