jamand bezahlt eine Rechnung bei einer Firma, gibt aber keine Rechnungsnummer an. Die Firma ist aber so klein, dass sie durchaus in der Lage ist,aufgrund des Namens des Kunden zu erkennen, wofür die Zahlung ist.
Trotzdem schickt die Firma einen Mahnbescheid, der Kunde weist diesen zurück. Darauf reicht die Firma Klage ein, der Kunde belegt daraufhin, dass er rechtzeitig gezahlth hat.
Wer trägt jetzt die Kosten für denMahnbescheid und das eingeleitete Gerichtsverfahren?
jamand bezahlt eine Rechnung bei einer Firma, gibt aber keine
Rechnungsnummer an. Die Firma ist aber so klein, dass sie
durchaus in der Lage ist,aufgrund des Namens des Kunden zu
erkennen, wofür die Zahlung ist.
Trotzdem schickt die Firma einen Mahnbescheid, der Kunde weist
diesen zurück. Darauf reicht die Firma Klage ein, der Kunde
belegt daraufhin, dass er rechtzeitig gezahlth hat.
Wer trägt jetzt die Kosten für denMahnbescheid und das
eingeleitete Gerichtsverfahren?
Meines Erachtens eindeutig der Antragsteller, da dem Antragsgegner, also dem Kunden, kein Versäumnis nachweisbar war. Wie es sich liest, scheint die Firma auch die Klage verloren zu haben.
Natürlich muß die Firma lesen, was im Urteil steht. Wenn da steht, daß die Kosten der Kunde trägt, dann können sie vom Kunden verlangt werden. Notfalls mit Gerichtsvollzieher usw.
Musste die Firma davon ausgehen, dass der Kunde genau auf diese Rechnung gezahlt hat oder gibt es noch andere Forderungen der Firma an den Kunden, so dass sie vielleicht berechtigt war diese zuerst als erfüllt anzusehen?
Wenn die Forderung aus der Rechnung die einzige war, dann trägt die Firma die Kosten für Mb und Gericht.