Hallo Mathias,
aus Deiner ViKa habe ich entnehmen können, dass Du in Berlin wohnst. Außerdem unterstelle ich aus Deinem Posting, dass Du Dich in der Ausbildung befindest, das besagte Buch also im Rahmen Deiner theoretischen Schulausbildung benötigt hast.
Ich habe mir aus der Bibliothek ein Buch ausgeliehen, weil wir
dieses im Deutschunterricht lesen werden.
Ist euch dieses Buch nur mal so empfohlen worden? Oder wird es definitiv behandelt? Bei letzterem ist die Schule verpflichtet, euch alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hast Du Dich vor der „Aktion mit der Bibliothekskarte“ darüber erkundigt?
Worauf ich hinaus will: In Berlin herrscht Lehr- und Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass die Schule Dir alle zum Unterricht erforderlichen Materialien zur Verfügung stellen muss.
Schulgesetz des Landes Berlin
§ 18 a Lernmittelfreiheit
(1) Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel werden den Schülern der Berliner Schule vom Land Berlin entweder leihweise zur Verfügung gestellt oder unentgeltlich zu Eigentum überlassen. Das für das Schulwesen zuständige Mitglied des Senats bestimmt, welche Lernmittel den Schülern übereignet werden.
Als Lernmittel im Sinne des Satzes 1 gelten
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die für die Hand des Schülers bestimmten Schulbücher einschließlich ergänzender Druckschriften,
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die dem Unterricht dienenden Arbeitsmittel mit Ausnahme solcher Gegenstände, die von den Schülern üblicherweise auch außerhalb des Unterrichts benutzt oder von Schülern der Berufsschulen üblicherweise auch für die Berufsausbildung oder Berufsausübung benötigt werden.
[…]
Da in der eigenen Schulbibliothek nicht genug Bücher da waren, sollten wir uns diese halt selber besorgen. […]
Beim nächsten Mal hier mein Tipp: Gehe sofort zu Deinem Lehrer und schildere ihm die Lage. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, irgendwie anders an ein adäquates Exemplar zu kommen. Oder es bestünde die Möglichkeit, sich mit einem anderen Schüler zusammen zu tun. Ist das alles nicht möglich, lass Dir vom Lehrer schriftlich bestätigen, dass dieses oder jenes Buch im Unterricht benutzt werden muss, es aber von der Schule nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Kaufe Dir das Buch, gehe mit der Quittung zur Schulleitung und stelle schriftlich den Antrag auf Rückerstattung der Kosten.
Der Fall mit Deinem Unkostenbeitrag erscheint mir dagegen aussichtlos.
Viele Grüße
Jana