Auswirkung von Werbungskosten auf die ESt
Servus,
die Regelungen hierzu sind in ihrer aktuellen Form schon viele Jahre alt.
Um zu verstehen, wie das funktioniert, streichst Du bitte die Worte „absetzen“ und „absetzbar“ auf Dauer aus Deinem Wortschatz.
Werbungskosten bzw. bei selbständiger Tätigkeit Betriebsausgaben mindern die Einkünfte.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben minus paar andere Beträge ergibt das zu versteuernde Einkommen.
Auf das zu versteuernde Einkommen wird die ESt, der Solidaritätszuschlag und ggf. die KiSt festgesetzt. Der Steuersatz T hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Die zusätzliche Steuerbelastung / zu versteuerndes Einkommen heißt Grenzsteuersatz T’. Dieser beträgt je nach Höhe des zvE bei der ESt zwischen Null und 48,5%.
Werbungskosten im Umfang N mindern die ESt im Umfang von (N * T’). Das Finanzamt erstattet keine Werbungskosten. Die ESt-Minderung bei zusätzlich geltend gemachten Werbungskosten ist höchstens 48,5 % des geltend gemachten Betrages - da muss man dann aber schon ziemlich gut verdienen, wenn die 48,5 % erreicht werden sollen. Näheres in allen guten Abgabenrechnern; es sind online einige verfügbar.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder