Kosten weiterbildendes Studium absetzbar

Guten Tag,
ich hätte ein Verstädnisfrage:
Seit neueren Regelungen gilt ja ein weiterbildendes Studium plus die Fahrtkosten dazu als „von der Steuer voll absetzbar“. Könnte mir jemand genaueres dazu erklären, v.a. heißt das, mann bekommt seine gesamte Ausgaben (Gebühren und Fahrtkosten) für das weiterbildende Studium nach Abgabe der Steuererklärung zurück? Oder bekommt man nur einen Maximalbetrag bzw. einen Prozentsatz der Ausgaben zurück? Ich blicke bei der Wendung „von der Steuer voll absetzbar“ nicht durch…

Vielen Dank.

Schöne Grüße

Bernd

Auswirkung von Werbungskosten auf die ESt
Servus,

die Regelungen hierzu sind in ihrer aktuellen Form schon viele Jahre alt.

Um zu verstehen, wie das funktioniert, streichst Du bitte die Worte „absetzen“ und „absetzbar“ auf Dauer aus Deinem Wortschatz.

Werbungskosten bzw. bei selbständiger Tätigkeit Betriebsausgaben mindern die Einkünfte.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben minus paar andere Beträge ergibt das zu versteuernde Einkommen.

Auf das zu versteuernde Einkommen wird die ESt, der Solidaritätszuschlag und ggf. die KiSt festgesetzt. Der Steuersatz T hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Die zusätzliche Steuerbelastung / zu versteuerndes Einkommen heißt Grenzsteuersatz T’. Dieser beträgt je nach Höhe des zvE bei der ESt zwischen Null und 48,5%.

Werbungskosten im Umfang N mindern die ESt im Umfang von (N * T’). Das Finanzamt erstattet keine Werbungskosten. Die ESt-Minderung bei zusätzlich geltend gemachten Werbungskosten ist höchstens 48,5 % des geltend gemachten Betrages - da muss man dann aber schon ziemlich gut verdienen, wenn die 48,5 % erreicht werden sollen. Näheres in allen guten Abgabenrechnern; es sind online einige verfügbar.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo und vielen Dank,

leider verstehe ich nur Bahnhof…

Ist es denn nicht so, dass der Staat Personen, die
wenig verdienen, entgegenkommt, indem er diese Personen
steuerlich „entlastet“, wenn sie eine teure Weiterbildung in Asnpruch nehmen, bei der zudem immense Fahrtkosten anfallen?

Gibt es eigentlich eine saatliche Beratungsstelle, an die man sich bei Steuerfragen kostenfrei wenden kann? Die Angestellten am Finanzamt helfen ja meines Wissens nur aus Kulanz. Wie sollen sich denn Geringverdiener einen Steuerberater leisten können?

Danke!

Bernd

Servus,

kurz:

Wenn man Werbungskosten geltend macht, die höher sind als die Werbungskostenpauschale, die eh jeder Arbeitnehmer kriegt, wirken diese sich auf die festgesetzte Einkommensteuer aus.

Weil man aber nie, egal wie dick man verdient, hundert Prozent ESt auf sein Einkommen bezahlt, ist die Auswirkung der Werbungskosten auch nie hundert Prozent.

Bei „normalen“ Arbeitnehmergehältern geht es um Pi mal Daumen dreißig Prozent. Das heißt für einhundert Euronen Werbungskosten vermindert sich die ESt um ungefähr dreißig Euronen.

Für eine Arbeitnehmerveranlagung braucht man nicht unbedingt einen StB, wenns nicht auf die letzten fünf Euro ankommt. Es helfen die üblichen Programme, die einen bei der Erstellung einer ESt-Erklärung unterstützen und Punkt für Punkt abfragen, wo welche Aufwendungen waren. Ebenfalls helfen die Lohnsteuerhilfevereine, wobei dort sehr viel vom einzelnen Mitarbeiter abhängt - ich hab da auch schon ganz schöne Traneulen erlebt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

leider verstehe ich nur Bahnhof…

Geht mir genauso, wenn ich das Fachchinesisch z. B. eines Arztes lese…

Ist es denn nicht so, daß der Staat Personen, die
wenig verdienen, entgegenkommt, indem er diese Personen
steuerlich „entlastet“, wenn sie eine teure Weiterbildung in
Asnpruch nehmen, bei der zudem immense Fahrtkosten anfallen?

Nö, kann man so nicht sagen.

Gibt es eigentlich eine saatliche Beratungsstelle, an die man
sich bei Steuerfragen kostenfrei wenden kann? Die Angestellten
am Finanzamt helfen ja meines Wissens nur aus Kulanz. Wie
sollen sich denn Geringverdiener einen Steuerberater leisten
können?

Nein, keine staatliche Beratungsstelle. Es gibt aber gute Fachliteratur, welche man lesen bzw. durcharbeiten sollte, wenn man wirklich der Ansicht ist, das Einkommensteuerrecht verstehen zu wollen.

Es wurde doch schon darauf hingewiesen, daß man vom Finanzamt nicht die Kosten der Weiterbildung erstattet bekommt, sondern nur die Steuer zurückbekommt, die darauf erhoben würde, wenn man die Kosten nicht hätte und stattdessen das Einkommen behält.

MfG

Ronald

Vielen Dank! Ich würde mich über konkrete Tipps zu Fachbüchern bzw. den relevanten Internetprogrammen freuen.

Danke!

Bernd