Kosten Wertgutachten?

Servus,

wie sieht es denn mit den Kosten aus, wenn man ein Wertgutachten seiner Umbeweglichkeit immobilie machen lässt. Sind die gutachter ähnlich wie Architekten an einer gebührenordnung gebunden oder sind die Kosten frei verhandelbar?

Danke

Hallo!

Also die Kosten für Gutachter für Baumängel sind frei verhandelbar. Zumeist fallen kosten an nach …

  • Std. vor Ort
  • Std. im Büro
  • Kopien
  • Fahrkosten (1,-€/km)
  • etc.
  • MwSt.

Gruß
Falke

Moin,

je nachdem, ob du einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einen freien nimmst … die Honorare sind zwar (theoretisch) frei verhandelbar, die öbv Sachverständigen haben i.d.R. mehr oder weniger feste Preise.

Eine Orientierung zu Kosten bei Bewertung einer Immobilie (also Antwort auf die Frage, was ein Objekt kosten kann/soll) findest du in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, via Google zu finden.

Alternativ: diverse Sachverständige diesbezüglich befragen.

Gruß

Ex.

Hallo

Nein, in der aktuell gültigen HOAI2013 sind keine Anhaltspunkte für die Kosten einer Wertermittlung von bebauten oder unbebauten Grundstücken zu finden - zum Selber-Nachgucken:
http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#P1
Zuletzt war das noch in der HOAI2002 der Fall - Seiten die heute noch darauf verweisen sind reichlich veraltet :wink:
http://www.immo-wert-kothe.de/index.php?option=com_c…
http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/hausbau/gebraucht…

Für die Verkehrswertermittlung (= Mittel von Ertragswertermittlung und Sachwertermittlung plus Berücksichtung aktueller örtlicher Marktsituation) würde ich grob zwischen 500 über 2500 bis 10000 Euro zzgl. Mwst. veranschlagen.
Abhängig sind Zeitaufwand=Kosten von der gewünschten Genauigkeit und den vorliegenden oder erst zu erstellenden Grundlagen, die für alle weiteren Berechnungen erforderlich sind (Baugenehmigungsunterlagen liegen vor, Überprüfung Abgleich mit tatsächlichem Bestand ist nicht gewünscht es müssen erst vollständig neue Bestandspläne nach vorhergehendem Aufmaß hergestellt werden - dann kommt ggf. auch der Architekt ins Spiel) - dazu ggf. keinerlei eingehende Untersuchung auf bauliche Mängel/Instandhaltungsrückstau.
Verständlicherweise spielt dabei natürlich auch die Größe der Immobilie eine Rolle.

Eine einfache Sachwertermittlung nimmt auch das Ortsgericht vor (mal mehr, mal weniger „erfahrene“ Laien) … i.d.R. nach Brandversicherungsunterlagen wo einfach der irgendwann einmal auf Basis unbekannter Grundlagen festgestellte Gebäudewert auf heutige Neubaupreise nach Indexwerten hochgerechnet wird abzgl. alterbedingter Abschlag nach Tabelle, Grundstück nach Werten des Gutachterausschusses > ~ 250-500 Euro (damit wird dennoch der zu betreibende Aufwand nicht wirklich bezahlt sein). Und was man mit einem derart fiktiven Sachwert nun wirklich anfangen möchte ist eine andere Frage.

Grüsse Rudi

Danke