Hallo,
Ich bin seit Dezember Arbeistalos geworden. Dann hatte ich immer öfter Zahnschmerzen und nun steht eine dicke Zahnbehandlung ins haus.
Ich habe schon einen Heil- und Kostenplan bekommen, wobei mit 50% von der KK gerechnet wurde.
Da ich aber Arbeitslos bin wurde mir gesagt ich kann als „Härtefall“ eingestuft werden. Was ich gelesen habe stimmt das soweit.
Was ich mich nur noch frage ist: Wie weit trägt das dann die Krankenkasse?
Ich soll vorne 4 Zähne irgendwie neu mit Zirkonium (oder so) bekommen, und das ist ja nun die Premiumvariante. Das muss ich doch sicher selbst tragen, oder trägt das die Krankenkasse auch?
Gelesen (und vom ZA unverbindlich gehört) habe ich das der Zuschuss als härtfall 100% beträgt.
greez
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Hallo default usr,
wenn du als Härtefall eingestuft wirst, bekommst du, wie es im SGB V steht, volle Kostenübernahme für alles, was sinnvoll, zweckmäßig, notwendig und somit wirtschaftlich ist. Du brauchst dann keinen Eigenanteil zu zahlen. Zirkonium-Kronen oder -Brücke fallen leider nicht darunter. Die Mehrkosten dafür musst du selbst übernehmen.
Aber Frontzahnkronen aus Edelstahl, die nur auf der sichtbaren Seite eine Verblendung haben, werden von der KK bei Härtefall zu 100% übernommen. Ist das nicht ein verlockendes Angebot? Wenn dem so ist, dann mal los.
Viel Erfolg
Bernd
Guten morgen,
solltest Du von Deiner Krankenkasse als „Härtefall“ eingestuft werden, erhälst Du für vier Frontzahnkronen 1325,68 € Zuschuß. Das umfaßt Honorar- und Material/Laborkosten.
Da Vollkeramikkronen privat honoriert werden, wird dieser Zuschuß nicht reichen um die Gesamtkosten zu decken. Das heißt, alles was diese 1325,68 € übersteigt, bleibt dann an Dir hängen.
Ich kann da nur schätzen, aber je nach Faktorhöhe und Labor können da locker 1000,00 € und mehr als Eigenanteil übrig bleiben.
LG Kathi