Kostenaufstellung von Landesjustizkasse- Wieso?

Ich muss im Jahr 2009 anfangen,
damals war ich 17. Meine Mutter trennte sich von meinem Vater, ich blieb bei meiner Mutter.
Mein Vater weigerte sich unterhalt zu zahlen. Meine Mutter war Alleinverdienerin, da ich noch die 10 Klasse besuchte. Sie bekam monatlich etwa 1000€. Da wir den Kindesunterhalt monatlich gut gebrauchen konnten und er mir in dem Sinne ja auch zu stand, beschlossen wir die monatliche Zahlung von meinem Vater einzuklagen. PKH wurde damals beantragt.
Bei Gericht durften wir uns zwar von der Richterin anhören was uns einfiele einen Zitat: Armen, kranken Rentner auf Unterhalt zu verklagen, bekamen jedoch wenigstens eine monatliche Zahlung von 100€ bis zu meinem Schulende (es waren ungefähr noch 7 Monate) zugesprochen.
Heute entdeckte ich im Briefkasten einen Brief von der Landesjustizkasse indem sie von mir einen Betrag in Höhe von 596,00€ einfordern.
Nach viel Telefoniererei stellte sich heraus, das wohl Briefe (in denen noch etwas für die PKH auszufüllen gewesen wäre) von dem damaligen Amtsgericht an unsere Anwältin gegangen wäre.
Da ich zuhause ausgezogen bin und meine Mutter auch weg gezogen ist hatte unsere Anwältin wohl unsere aktuellen Adressen nicht und behielt die Briefe ein.
Kurz gesagt wusste weder meine Mutter noch ich etwas und ich soll nun 596,00€ binnen einer Woche bezahlen??
Kann ich das nicht irgendwie abwenden?
Es kann doch nicht sein, dass ein Kind seinen ihm zustehenden Unterhalt einklagt und dann 3 Jahre später 600€ bezahlen soll? Zudem war ich zu diesem Zeitpunkt nicht Mals volljährig.
Ich verstehe das nicht so ganz.
Mich würde es freuen wenn Sie mich aufklären könnten.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
so leid mir das für Sie auch tut, aber ich befürchte, dass Sie wieder einen Anwalt für Familienrecht bemühen müssen. M.M. nach steht ihnen Unterhalt solange zu, bis sie eine Ausbildung abgeschlossen haben. Wie hoch die Einkünfte ihres Vaters damals waren, weiß ich nicht. Evtl. hatte er so wenig, dass er wirklich keinen Unterhalt zahlen konnte. Die Anwältin von damals würde ich nicht mehr bemühen. Falls alles nichts nützt, können Sie Ratenzahlung beantragen. Wichtig ist, die Frist von einer Woche einzuhalten, bzw. Einspruch, ganz formlos, innerhalb dieser Frist beim Gericht einzureichen.
Alles Gute

Entschuldigung, aber dazu kann ich keine Antwort geben.

Hallo Becci2012,
da ich Psychologin bin und kein Rechtsanwalt kann ich Dir keine fundierte Antwort geben. Wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt, bzw. an einen Rechtspfleger bei Deinem Amtsgericht, hier solltest Du Antworten erhalten.
Gruß Petra

Hallo,

ich vermute, dass der Antrag auf PKH abgelehnt wurde. Dagegen kann man innerhalb von 4 Wochen Beschwerde beim OLG einlegen. Dies ist vermutlich nicht geschehen. Daher der Kostenbescheid. Ihr seid leider verpflichtet, eure Adresse und Telefonnummer der Rachtsanwältin mitzuteilen. Wenn Deine Mutter das versäumt hat, kannst Du sie auf Schadensersatz verklagen.

L G D e n n i s .

Hallo, ich bin mir nicht sicher.Deine Anwältin hätte die Post ans AG als nicht zustellbar zurückschicken müssen.
PKH ist nicht grundsätzlich kostenlos, sondern kann auch auf Ratenzahlung gewährt werden. Ebenso kann das Gericht später prüfen, ob sich die finanziellen Umstände geändert haben und die Summe nachfordern.Lege auf jeden Fall Widerspruch ein, mit der Begründung, dass du die Briefe nie erhalten hast. Setzt dich mir deiner damaligen Anwältin in Verbindung. Vielleicht kann sie das bestätigen. Viel Glück

Hallo, wende dich doch an den damaligen Anwalt oder an das damalig Gericht und das nicht mit Telefonaten.

LG Holger

das was du Zahlen sollst sind Gerichtskosten die jetzt noch 1 Jahr gültig sind und wenn du heute genug Verdienst must du diese Zahlen.

guten tag,
so weit ich weiss bekommt man pkh wenn erfolgsaussichten bestehen und man wenig geld zum leben hat. und dann im laufe von 3-5jahren werden vom gericht aus auskünfte schriftlich eingeholt ob sich die finanz.situa.verbsessert hat und man doch zahlen kann. so. ich würde an deiner stelle zum gericht gehen, da wo du den antrag damals bewilligt bekommen mit dem damiligen bescheid, mit deinen kontoauszpgen von den letzen 3 jahren, das häftchten einfach mitnehmen und dort einen rechtspfleger fragen was weiter. er kann dann sagen , ob und wieviel und überhapt du zahlen sollst, so per telefon wird das nichts. meine meinung. und dann knnnst ja auch noch fragen was nun mit dem restlichen unterhalt ist den er dier schuldet, wann beginnt das .
alles gute .

Für was ist diese Forderung? Also: wie wird die Forderung begründet?

kenne mich damit nicht aus
vg

Guten Abend

In diesen fall kannich dir leider nicht helfen.
Ich würde einen fachanwaltanwalt nehmen.
Bei dem einkommen ist eine kostenfreistellung angebracht. Würdest du auch bekommen. das heist in wiederspruch gehen.