Bei der Berechnung der Kosten für die Heizung wurden diese zu 100 % nach Fläche aufgeteilt. Grund war defekter Zähler, Austausch erfolgte im Jahr darauf.
In § 9 a Abs. 1 HeizkV heißt es: kann der anteilige Wärmeverbrauch von Nutzern wegen Geräteausfalls nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen zu ermitteln.
Demnach ist die o. g. Berechnung also nicht zulässig, richtig?
In § 9 a Abs. 2 HeizkV heißt es weiter, überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Abs. 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche 25 % der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche, sind die Kosten ausschließlich nach Fläche zu verteilen.
Folgendes sei der Fall:
Gesamtfläche beträgt 500 m², davon entfallen 54 % (270 m²) auf eine Gewerbefläche und 46% (230 m²) auf drei Wohnungen.
In allen 3 Wohnungen wurden die defekten Zähler ausgetauscht.
Wohnung A hat eine Fläche von 49 m² (= 21 % von ges. 3 Wohnungen bzw. 10% der Gesamtfläche).
Ist es demnach richtig die Kosten zu 100 % nach Fläche aufzuteilen?
Bei der Berechnung der Kosten für die Heizung wurden diese zu
100 % nach Fläche aufgeteilt. Grund war defekter Zähler,
Austausch erfolgte im Jahr darauf.
In § 9 a Abs. 1 HeizkV heißt es: kann der anteilige
Wärmeverbrauch von Nutzern wegen Geräteausfalls nicht
ordnungsgemäß erfasst werden, ist er auf der Grundlage des
Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren
Abrechnungszeiträumen zu ermitteln.
Demnach ist die o. g. Berechnung also nicht zulässig, richtig?
doch, da § 9 a Abs. 2 HeizkV zutrifft
In § 9 a Abs. 2 HeizkV heißt es weiter, überschreitet die von
der Verbrauchsermittlung nach Abs. 1 betroffene Wohn- oder
Nutzfläche 25 % der für die Kostenverteilung maßgeblichen
gesamten Wohn- oder Nutzfläche, sind die Kosten ausschließlich
nach Fläche zu verteilen.
Folgendes sei der Fall:
Gesamtfläche beträgt 500 m², davon entfallen 54 % (270 m²) auf
eine Gewerbefläche und 46% (230 m²) auf drei Wohnungen.
In allen 3 Wohnungen wurden die defekten Zähler ausgetauscht.
Wohnung A hat eine Fläche von 49 m² (= 21 % von ges. 3
Wohnungen bzw. 10% der Gesamtfläche).
Ist es demnach richtig die Kosten zu 100 % nach Fläche
aufzuteilen?
korrekt, da „die betroffene Wohn-/Nutzfläche“ 3 Wohnungen umfasst = 46% der gesamten Wohn-/Nutzfläche = mehr als 25 %