Kostenbescheid von Inkassounternehmen

Angenommen ein Inkassounternehmen treibt für einen Kunden, dessen Schuldner verzogen ist, die Hauptforderung von rd. 126 € ein, sind dann folgende hypothetische Kosten gerechtfertigt oder gäbe es daran etwas anzufechten?

EUR 126   Hauptsumme
EUR 39     12% Zinsen (Zeitraum ca. 1,5 Jahre)
EUR 72     Kosten des Mahnverfahrens
EUR 6       5% Zinsen 
EUR 47     Inkassokosten
EUR 34     Kosten für Gerichtsvollzieheraufträge
EUR 95     Gerichtsvollzieherkosten
EUR 15     Gerichtskosten für Haftbefehl
EUR 54     Auslagen u. Mahnspesen
 
in SUMME fast €490

Danke im Voraus

_Angenommen ein Inkassounternehmen treibt für einen Kunden,
dessen Schuldner verzogen ist, die Hauptforderung von rd. 126
€ ein, sind dann folgende hypothetische Kosten gerechtfertigt
oder gäbe es daran etwas anzufechten?

EUR 126   Hauptsumme
EUR 39     12% Zinsen (Zeitraum ca. 1,5 Jahre)_

Zinsen aufgerehnet bis zum Tage der Zwangsvollstreckung beim Schuldner?

EUR 72     Kosten des Mahnverfahrens

Beinhaltet "Kosten des Mahnverfahrens auch die Kosten des Vollstreckungsbescheides?

:EUR 6       5% Zinsen 
Worauf beziehen sich die 5% Zinsen und warum nicht bei den obigen 12% beinhaltet?
:EUR 47     Inkassokosten
Wie definiert oder aufgeschlüsselt oder einfach pauschal erhoben?

EUR 34     Kosten für Gerichtsvollzieheraufträge

liegt im Rahmen

EUR 95     Gerichtsvollzieherkosten

liegt im Rahmen

EUR 15     Gerichtskosten für Haftbefehl

ist korrekt

:EUR 54     Auslagen u. Mahnspesen
**von wem erhoben? Vom Inkasso? Müssen aufgegliedert sein, dürfen keine mtl. Grundgebühren (z.B. Kontoführung) beinhalten

**

in SUMME fast €490

Relativ „sicher“ sind die Kosten und Gebühren, welcher der Gerichtsvollzieher bei seinem Vollstreckungsauftrag in das Protokoll eingetragen hat; bei den Inkasso-Kosten muss man nachsehen, wie diese sich aufgliedern, denn nur „Auslagen und Mahnspesen“ sind nicht korrekt, da müssen die Auslagen und Mahnspesen nachgewiesen werden z.B. durch Mahnung vom xx…

Danke im Voraus

Um auf die Fragen zu antworten:

  1. Zinsen aufgerechnet bis zum Tage der Zwangsvollstreckung beim Schuldner?
    Bis zum Eingang einer Anfrage beim Arbeitgeber des Schuldners nach Lohnpfändung.

  2. Kosten des Mahnverfahrens nicht näher bezeichnet

  3. 5% Zinsen ü.d. jew. Basiszinsatz v. 16.01.13, keine weiteren Angaben

  4. Pauschal erhoben

Wie sollte ein Schuldner in diesem Fall vorgehen? Wahrscheinlich schriftlich bez. der einzelnen Punkte nachfragen?

Um auf die Fragen zu antworten:

_:1) Zinsen aufgerechnet bis zum Tage der Zwangsvollstreckung

beim Schuldner?_

Wäre richtig, da der GV davon ausgeht, dass der Schuldner zahlungsfähig wäre, werden die Zinsen bis zum Vollstreckungstag addiert.

Bis zum Eingang einer Anfrage beim Arbeitgeber des Schuldners
nach Lohnpfändung.

Ds ist nicht klar; wieso wurde eine Anfrage beim Arbeitg. des Schuldners nach Lohnpfändung gestellt? Wurde da nicht direkt gepfändet?
Generell sind die Zinsen dann immer zu addieren, wobei als unstrittig generell das Vollstreckungsprotokoll des GV gilt.

2) Kosten des Mahnverfahrens nicht näher bezeichn

Wer berechnet hier die Kosten des Mahnverfahrens, das Inkasso-Unternehmen?
Wenn ja, wäre das unwirksam, denn die Kosten des Mahnverfahrens sind im Mahnbescheid- und Vollstreckungsbescheid durch das Amtsgericht festgestellt.
Vermutlich versucht das Inkasso hier zursätzliche, aber nicht zustehende Gebühren zu verlangen. Einfach die Kosten schriftlich widersprechen.

3) 5% Zinsen ü.d. jew. Basiszinsatz v. 16.01.13, keine
weiteren Angaben

Auch hier wäre zu einem Widerspruch zu raten.

Pauschal erhoben
Es gibt hinsichtlich der von den Inkassos verlangten Kosten und Gebühren mehrere Entscheidungen des BGH; dazu passen könnten:
das Inkasso berechnet eine mtl. Gebühr von xy€; der BGH dazu: mtl. pauschale Gebühren sind rechtswidrig, da diese in den Mahnkosten berücksichtigt sind.
Zudem: Gebühren und Auslagen müssen nachgewiesen werden, sonst müssen diese nicht beglichen werden.

_wie sollte ein Schuldner in diesem Fall vorgehen?

Wahrscheinlich schriftlich bez. der einzelnen Punkte
nachfragen?_

Wie oben: die verlangten Gebühren und Kosten sind bereits bei den Mahnkosten beinhaltet und ohne Nachweis entstanderern Kosten und Gebühren werden diese vom Schuldner zurückgewiesen. (So oder ähnlich könnte man es dem Inkasso schreiben).
Wichtig: bei einem späteren Besuch eines GV werden die Gebühren und Kosten des Inkasso vom Gerichtsvollzieher nicht mit beigetrieben, der GV berücksichtigt nur, was im Vollstreckungsbescheid steht zuzüglich der Zinsen des Gläubigers und der Kostend es GV für diese Zwangsvollstreckung.

SInd 12% Zinsen nicht zu hoch gegriffen?

SInd 12% Zinsen nicht zu hoch gegriffen?

Anzunehmen.
http://basiszins.de/

Es fragt sich auch, auf welche Summe dieser Zinssatz 1,5 Jahre lang erhoben wird. Auf die Grundschuld (126,-) erhoben ergeben sich nur 22,68 €.

Ich würde dem schriftlich per Einschreiben widersprechen und genaue Aufdröselung der einzelnen Posten verlangen. Die Grundschuld würde ich einfach mal bezahlen.

Haben denn diese ganzen Sachen wie Mahnverfahren, Haftbefehl usw. überhaupt stattgefunden? Dann würde ich mir davon mal die Original-Quittungen zeigen lassen.

Angenommen ein Inkassounternehmen treibt für einen Kunden,
dessen Schuldner verzogen ist, die Hauptforderung von rd. 126
€ ein, sind dann folgende hypothetische Kosten gerechtfertigt
oder gäbe es daran etwas anzufechten?

EUR 126   Hauptsumme
EUR 39     12% Zinsen (Zeitraum ca. 1,5 Jahre)

Meines Erachtens sind die 12% überzogen. So viel ich weiß gibt es einen Rahmen, in dessen Höhe sich die geltend gemacht Zinsen bewegen dürfen und dass dürften glaube ich höchtens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz sein.

EUR 72     Kosten des Mahnverfahrens

Sind nur dann zu zahlen, wenn sie auch tatsächlich angefallen sind. Ist dem so, müsste ja eine Vollstreckungsbescheid vorliegen, aus dem diese zu entnehmen sind. Liegt noch nichts vor, dürfen sich auch noch nicht geltend gemacht werden. Bei der Hauptforderung und der Summe des Mahnverfahrens würde ich fast schon dazu neigen zu sagen, dass ein Mahnverfahren noch nicht durchgeführt wurde.

EUR 6       5% Zinsen 

Wofür sollen diese weiteren Zinsen sein? Für die Kosten des Mahnverfahrens? Auch hier gilt: Nur zu zahlen, wenn tatsächlich Mahnverfahren durchgeführt wurde.

EUR 47     Inkassokosten

Dürfen auf keinen Fall höher sein, als die Kosten die einem Anwalt entstehen würden.

EUR 34     Kosten für Gerichtsvollzieheraufträge

Nur zu zahlen, wenn tatsächlich angefallen, auch hier würde ich aufgrund der Höhe sagen, dass dies so nicht ist.

EUR 95     Gerichtsvollzieherkosten

Erscheinen mir sehr hoch. Auch hier um Aufklärung bitten. Tatsächlich angefallen? wenn ja wofür und NAchweise vorlegen lassen.

EUR 15     Gerichtskosten für Haftbefehl

Sind in Ordnung, allerdings auch nur zu zahlen, wenn der Antrag notwendig war (eine vorherige Vollstreckung müsste erfolglos gewesen sein, Schuldner wäre zum Beispiel zum Termin auf Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen)

EUR 54     Auslagen u. Mahnspesen

Auch diese neben den Inkassokosten meines Erachtens zu hoch. Nachweise für Auslagen anfordern; Mahnkosten wie hoch?

in SUMME fast €490

Danke im Voraus

Hallo,

welche summe steht den auf dem titel?

hth