Hallo,
angenommen, Person X wohnt vorübergehend mit in meiner Wohnung.
Mündliche Vereinbarung - Teilung der Lebens und Wohnkosten.
Person X macht sich aus dem Staub - nix mit Kostenbeteiligung. Was nun?
Könnte trotzdem noch die Beteiligung eingefordert werden?
Romy
Könnte trotzdem noch die Beteiligung eingefordert werden?
Ja, warum denn nicht???
Levay
Was der junge Kollege sagen will: Die Kostenteilung ist wirksam vereinbart worden. Handelt es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft und streitet die weggezogene Person alles ab, ist die Durchsetzung aber schwierig bis unmöglich, da in der Rechtsprechung insoweit vob unentgeltlichen Zuwendungen ausgeht. Bei ganz normalen Untermietern oä dürfte es einfacher sein, einen Richter zu überzeugen.