Auch kein Hi,
Ein großes Wohnzimmer ist über einen offenen Torbogen mit dem
großen Flur verbunden.
Da wäre kein Mangel, wenn dort nie eine Tür vorgesehen war. Mit einer Besichtigung vor unerschriebenen Mietvertrag wäre dieser Umstand als gegeben akzeptiert.
Bzgl. Heizkosten und Schall ist dies
nicht optimal,
Die Welt ist nicht generell schlecht, allerdings nicht immer und überall optimal, wäre ja auch langweilig 
der Mieter regt den Einbau einer Glastür an.
Wünsche zu äußern sind nicht verboten.
Der Vermieter lässt ein Angebot machen und legt dies dem
Mieter kommentarlos vor.
Er hat wohl das so verstanden, dass der M dafür aufkommen wollte.
Der Mieter geht davon aus, dass er in ca. 2 Jahren wieder
umziehen wird, und schließt daher eine erhebliche Beteiligung
an den Kosten (z.B. > 50%) aus.
Wenn die Tür dann fest mit dem Grudnstück verbunden wäre gehört diese Tür sowieso den VM. Was wäre, wenn bei einem neuer M dies Tür gar nicht haben möchte, soll der VM die Tür auf eigene kosten wieder verschrotten?
Die Fragen:
- Ist dies nicht eine entscheidende Aufwertung der Wohnung und
daher nicht üblich, dass der Vermieter die Kosten übernimmt?
Da es keinerlei Wärmedammung und Schalldämmung nach außen gibt, wohl nicht. Kosten kann der VM freiwillig übernehmen, wenn er denn will.
- Kann er die Kosten nicht steuerlich geltend machen und hat
über einige Jahre verteilt die Kosten nahezu „wieder drin“?
nein, nicht mal eine Modernisierungsmieterhöhung wäre zu machen…
Es wäre ein privatvergnügen für den M die der VM bezahlt.
- Wie sind da eure Erfahrungen, was ist üblich, welche
Kompromisslösungen gäbe es?
Der M hat wünscht sich eine baulichen Veränderung. Da ist der VM Genehmigungsgeber. Wenn VM das nicht will, geht es eben nur über den Rechtsweg. Der ist ia teuer.
Ein Möglichkeit wäre nach Genehmigung der M nimmt seine Tür anschließend wieder mit und stellt den alten Zustand wieder her.
Der M teilt den VM mit, das er demnächst auszieht, wenn der VM kein Tür spendiert.
Es soll VM geben, die allzu wunschfreudige M eher loswerden wollen. Es gibt aber auch welche, die liebe den Mieter noch 2 Jahre o. länger behalten wollen und dafür auch Geld ausgeben.
Ein Zuzahlung als Kompromiss, käme wohl auf das Verhältnis an, und wem die Tür anschließend zugesprochen wird.
vlg MC