Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wie versteuert man die Kostenbeteiligung bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei einem Firmenwagen(Bruttolistenpreis: ca. 35.000 €; Kosten- beteiligung z.B. 400 €; ca. 35km einfache Wegstrecke zu zur Arbeitsstätte).
Ich weiß, dass die Kostenbeteiligung den geldwerten Vorteil (GV) um den gleichen Betrag mindert.
Unter welchen Vorraussetzungen?
Nur wenn dies direkt nachweisbar ist (z.B. durch Tankkartenabrechnung)?
Wie wird das aber gehandhabt, wenn die Kosten für den Sprit ca. 200 € monatlich sind, man sich aber z.B. mit 400 € an den Kosten beteiligen soll: Wie werden die zusätzlichen 200 € berücksichtigt: Mindern diese auch den GV oder darf man hier nur die 200 € vom GV abziehen, aber muss dann die gesamten 400 € „unten abziehen“?
Wer kann mir hierbei helfen?
Ich habe dazu nirgends Antwort gefunden, daher wäre ich sehr dankbar, (fachmännische/ kompetente) Rückinfo zu bekommen.
Vielen Dank vorab.
LG,
M.Mellios