Kostenentscheid

Hallo zusammen,

so langsam verzweifle ich an unserem Rechtsstaat. Eine Person A versuchte, jahrelang (6 Jahre) unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden. Gegen jeden Ablehnungsbescheid legt er frist- wie auch formgerecht Widerspruch ein. Als letztes Mittel bleibt ihm nur noch die Klage gegen den Oberbürgermeister der Stadt X.

Nachdem es zu einer beidseitigen Anhörung kam, entschließt sich die Ausländerbehörde der Stadt X Person A nun doch einzubürgern. Beide erklären daraufhin, die Hauptsache für erledigt. So weit, so gut. Nun aber entscheidet das Gericht, dass die Kosten des Verfahrend der Kläger (Person) „gemäß §161 Abs. 2 VwGO“ zu tragen hat.

Ich frage mich hier, warum Person A die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, wo doch die Stadt X durch ihr Verhalten für die Klage verantwortlich ist. Des Weiteren frage ich mich, warum die Rechtbelehrung explizit ausführt, der Kostenentscheid sei unanfechtbar?

Muss man Jurist sein, um dies verstehen zu können?

Gruß,

Pere

Hallo,

leide reichen die Informationen zu einer konkreten Stelungnahme nicht aus. Es ist nciht erkennbar, unter welchen Voraussetzungen die Einbürgerung beantragt wurde, denn hier gibt es Unterschiede in der rechtlichen Situation, die sich auch auf die Kosten in der Erledigung auswirken.

Grundsätzlich sind bei einem Beschluss nach Ereldigung die Kosten von demjenigen zu tragen, der bei einem Urteil unterlegen hätte. Jetzt gehst Du davon aus, dass die Behörde die Kosten zu tragen hätte, weil Du ja recht hattest. Das muss aber nicht so sein.

Wenn Du einen Anspruch auf Einbügerung hattest, dann ist das richtig. Es gibt aber auch Situationen, wo die Behörde nach eigenem Ermessen entscheiden kann. Wenn das in diesem Fall auch so war, dann besteht ein „Anspruch“, der eine Klage erfolgreich machen würde, nur dann, wenn das Urteil nur so hätte ergehen können. Das ist hier aber nicht klar. Hätte die Behörde auch anders entscheiden könen (auch, wenn sie es jetzt nicht getan hat), wäre Deine Klage verloren gegangen. Das hat das Gericht wahrscheinlich so gesehen (da bei der Erledigung der Fall fiktiv zu Ende geprüft wird) und Dir die Kosten auferlegt.
Aber wie gesgat, ohne genauere Informationen kann man hierzu wenig sagen.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Pere

Nachdem es zu einer beidseitigen Anhörung kam, entschließt
sich die Ausländerbehörde der Stadt X Person A nun doch
einzubürgern. Beide erklären daraufhin, die Hauptsache für
erledigt.

Aus diesem Satz schliesse ich, dass der Kläger die Klage
zurückgezogen hat, weil der Klagegrund entfallen ist. In solchen
Fällen muss der Kläger immer die Gerichtskosten tragen, wenn er bei
der „Erledigung der Hauptsache“ wie Du das nennst, keine
entsprechende Klausel einbaut.

Aus Sicht des Gerichtes ist das auch verständlich, dem Kläger die
Kosten aufzubrummen. Er hat das Verfahren angestrengt, es wurde
jedoch abgeschlossen ohne richterliches Urteil, da er einverstanden
war, die Klage fallen zu lassen.

Gruss
Heinz

Hallo,

sorry, aber es handelt es sich definitiv nicht um eine Klagerücknahme, bei der der Kläger in der Tat die Kosten automatisch auferlegt bekommen hätte, sondern um eine beiderseitige Erledigungserklärung. Das ist dahingehend etwas anderes, weil der Sinn der Klage (hier dadurch, dass das Ziel erreicht wurde) weggefallen ist. In diesem Fall endet das Verfahren automatisch und es gibt einen Beschluss nach § 161 II VwGO, indem die Verfahrenskosten nach dem voraussichtlichen Erfolg der Klage in dem Zeitpunkt bestimmt werden, als der Klagegrund noch existierte. Der Sinn der Erledigung liegt gerade darin, dass der Kläger eben ohne Klagerücknahme und Kostentrgagung aus dem Verfahren kommen kann, wenn der Beklagte den Anspruch im Prozess erfüllt (denn dann kann die Klage mangels Anspruchs nicht mehr erfolgreich sein und muss bei Urteil abgewiesen werden).
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Warum ist solch ein Beschluss eigentlich nicht anfechtbar? Irgendwie habe ich hier das Gefühl, das Gericht ist der Behörde per se viel wohlgesonnener, als es m.E. sein dürfte. Wobei ich als Steuerzahler letztlich die Kosten so oder so trage. :smile:

Ich finde es schade, dass Behörden tun und lassen können, was sie möchten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Gruß,

Pierre

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Dea,

ich bin etwas verwirrt. Du schreibst:

Grundsätzlich sind bei einem Beschluss nach Ereldigung die Kosten von demjenigen zu :tragen, der bei einem Urteil unterlegen hätte. Jetzt gehst Du davon aus, dass die Behörde die :Kosten zu tragen hätte, weil Du ja recht hattest. Das muss aber nicht so sein.

Ich frage mich, warum eine Behörde jahrelang alle Anträge ablehnt, um dann im Fall einer Klage dem Klagebegehren plötzlich doch zu entsprechen? Wenn doch die Behörde davon ausgeht, dass sie jahrelang im Sinne der Gesetzgebung gehandelt hat, dann ist doch der plötzliche Sinneswandel, der erst eintritt, nachdem die angekündigte Klage auch eingereicht wurde, für mich nicht zu verstehen.

Ferner führst Du aus:

Wenn Du einen Anspruch auf Einbügerung hattest, dann ist das richtig. Es gibt aber auch :Situationen, wo die Behörde nach eigenem Ermessen entscheiden kann.

Sicherlich, jedoch sollte dieses „eigene Ermessen“ auch im Sinne der Gesetzgebung sein. Nehmen wir einmal den Fall, die Behörde würde verlangen, dass für den Antrag auf Mehrstattigkeit der Nachweis zu erbringen wäre, dass die Ausbürgerung nur unter „unzumutbaren Bedingungen“ stattfinden kann. Ferner behauptet die Behörde, dass die Ausbürgerung aus einem Staat X für Person A zumutbar ist. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was unter „zumutbaren Bedingungen“ zu verstehen ist. Gegebenenfall stellt sich diese Frage auch sechs Jahre lang. Warum erst nach Einreichen der Klage zumutbare Bedingungen zu unzumutbaren werden, ist mir schleierhaft. Und warum der Kläger in diesem Fall auch noch die Kosten tragen soll, ist mir gänzlich völlig unverständlich. Letztlich ist die Klage doch eingereicht worden, um entscheiden zu lassen, welche Sichtweise (zumutbare Bedingungen oder nicht) denn nun richtig ist.

Auf jeden Fall ist für mich eins klar geworden: um in diesem Staat überleben zu können, muss ich eine Juristin ehelichen. :smile:

Ferner plädiere ich dafür, die Rechtssprechung in Zukunft doch den Naturwissenschaftlern wie auch Ingenieuren zu überlassen. Den Grund kannst Du dich sicherlich denken.

Gruß,

Pere