Hallo
A ist auf dem Abendgymnasium.
A war vorher auf der Abendreaschule und konnte Bafög beantragen, abgelehnt, weil Eltern zuviel verdienen.
Nun gut 4 Jahre später befindet sich A in der Q2 (Qualifikationsphase 2). A wiederholt dieses Semester im Moment, weil aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden musste, die Schule wurde nicht regelmäßig besucht, daher Versetzung nicht möglich gewesen.
A wiederholt die Q2 und bekommt jetzt Bescheid von der ARGE, BAFÖG zu beantragen?
Aber A wurde schon mal abgelehnt, wieso nochmal beantragen?
ARGE meint, es sei elternunabhängig…
Das heißt wiederum, dass A eine Kostenrückerstattung leisten müsste (ca. 2-3 Monate) an die ARGE? Es steht aber noch nicht fest, ob A Anspruch auf Elternunabhängiges BAFÖG hat.
Hätte ARGE nicht mal informieren können, dass Anspruch besteht?
Wie soll man denn jetzt 2-3 Monate Leistungen zurückzahlen.
Und überhaupt, muss A zurückzahlen, wenn dieser das Semester Q2 aus privaten Gründen nicht zu Ende führen konnte und nun die Q2 wiederholt?
Kann damit Jemand was anfangen?