Kostenersatzrückerstattung wegen BAFÖG?

Hallo

A ist auf dem Abendgymnasium.
A war vorher auf der Abendreaschule und konnte Bafög beantragen, abgelehnt, weil Eltern zuviel verdienen.

Nun gut 4 Jahre später befindet sich A in der Q2 (Qualifikationsphase 2). A wiederholt dieses Semester im Moment, weil aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden musste, die Schule wurde nicht regelmäßig besucht, daher Versetzung nicht möglich gewesen.
A wiederholt die Q2 und bekommt jetzt Bescheid von der ARGE, BAFÖG zu beantragen?
Aber A wurde schon mal abgelehnt, wieso nochmal beantragen?
ARGE meint, es sei elternunabhängig…

Das heißt wiederum, dass A eine Kostenrückerstattung leisten müsste (ca. 2-3 Monate) an die ARGE? Es steht aber noch nicht fest, ob A Anspruch auf Elternunabhängiges BAFÖG hat.
Hätte ARGE nicht mal informieren können, dass Anspruch besteht?
Wie soll man denn jetzt 2-3 Monate Leistungen zurückzahlen.
Und überhaupt, muss A zurückzahlen, wenn dieser das Semester Q2 aus privaten Gründen nicht zu Ende führen konnte und nun die Q2 wiederholt?

Kann damit Jemand was anfangen?

Hallo,

zunächst Antwort auf die letzte Frage: Zu wenig. Trotzdem will ich mal herantasten

A ist auf dem Abendgymnasium.
A war vorher auf der Abendreaschule und konnte Bafög
beantragen, abgelehnt, weil Eltern zuviel verdienen. Das war damals. Zwischenzeitlich könnte sich die Rechtslage geändert haben.

Ich dachte, SchülerbaföG wäre elterunbahängig.

Nun gut 4 Jahre später befindet sich A in der Q2
(Qualifikationsphase 2)

Weiß zwar nicht, was das ist - anderes Bundesland.

A wiederholt die Q2 und bekommt jetzt Bescheid von der ARGE,
BAFÖG zu beantragen?

Dürfte nicht zu beanstanden sein

Aber A wurde schon mal abgelehnt, wieso nochmal beantragen?

Es könnte sich einiges geändert haben: a) persönlich, b) gesetzlich

ARGE meint, es sei elternunabhängig…

Meine ich auch. Kann aber nur mittels Antrag festgestellt werden.

Das heißt wiederum, dass A eine Kostenrückerstattung leisten
müsste (ca. 2-3 Monate) an die ARGE?

Man kann keine zwei Leistungen nebeneinander für die gleiche Zeit erhalten.

Es steht aber noch nicht
fest, ob A Anspruch auf Elternunabhängiges BAFÖG hat.

Flugs beantragen.

Hätte ARGE nicht mal informieren können, dass Anspruch
besteht?

Die ARGE weiß doch nicht ob Anspruch besteht - ist doch ein anderes Gesetz.

Und überhaupt, muss A zurückzahlen, wenn dieser das Semester
Q2 aus privaten Gründen nicht zu Ende führen konnte und nun
die Q2 wiederholt?

Was und an wen zurückzahlen?

Kann damit Jemand was anfangen?

zu wenig.

Gruß
Otto

Hallo Otto

A muss evtl. Geld an die Arge zurückzahlen, weil dieser schon mal die Q2 (Semester des Abendgymnasiums, ab da besteht Anspruch für Bafög) gemacht hat. Nun wiederholt A dieses Semester, da nicht bestanden, aufgrund Fehlzeiten/Abbruch.
A ist also erneut in der Q2 und beantragt „jetzt“ Bafög, weil die ARGE „jetzt“ erst informiert, Bafög beantragen zu können.
Muss A evtl trotzdem an die ARGE zurückzahlen? Woher soll A wissen, Bafög beantragen zu können, da schon mal abgelehnt wurde. Und Ob Elternunabhängig oder nicht, kann A nicht wissen, da auch schon mal abgelehnt…wurde nicht weiter damit auseinandergesetzt.

A hat nie zwei Leistungen gleichzeitig bezogen, Kontoauszüge der letzten 6 Monate hat A bei ARGE abgegeben. Nur Leistung von ARGE.