Kostenerst. bei Zwangsauszug wegen Kernsanierung

Hallo,

wir haben im Herbst letztes Jahr mitgeteilt bekommen, dass alle Mietwohnungen in unserem Haus entweder Kernsaniert oder das Haus komplett abgerissen wird. Wir wohnen zur Zeit in einer Mietgenossenschaft. Sie haben uns bisher zwei Wohnungsvorschläge gemacht, die uns aber nicht gefallen haben. Nun haben wir andersweitig eine neue Wohnung gefunden. Der Mietvertrag würde zum 01.07. beginnen.

Nun meine Fragen

  1. Da wir ja nicht ganz freiwillig ausziehen sondern das Haus leer werden muss: gibt es die 3 monatige Kündigungsfrist bzw. kann der Vermieter darauf bestehen?

  2. Soweit ich gehört habe, muss der Vermieter in diesem Falle (also wenn ich in einer seiner neuen Wohnungen gezogen wären) den Umzug bezahlen, zumindest den Umzugswagen. Ist dies auch so, wenn wir jetzt in eine andere Wohnung wechseln, die nicht dem Vermieter gehört?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Dazu haben sich die Gesetze m.E. gerade geändert. Ich bin noch nicht auf dem neusten Stand.

Hallo,

ob ein Rechtsanspruch auf die Umzugskosten besteht kann ich nicht sagen, dazu müßte man den Mietvertrag kennen. Das wäre dann auch eine Frage für den Mieterverein oder den Rechtsanwalt.

Aber nach meiner Erfahrung sind die Vermieter froh, wenn der Mieter in Eigeninitiative auszieht und dann sicher bereit auch die Umzugskosten zu übernehmen, sofern diese realistisch sind. Am besten in einem direkten Gespräch klären und erst bei Widerstand den Weg über Anwalt/Mieterverein gehen.

Falls der Vermieter mehrere Umzugsangebote verlangt kann ich gerne meine Dienste anbieten. Im Rahmen meiner Umzugsvermittlung hole ich immer mehrere vergleichbare Angebote ein und erstelle dann auch einen Angebotsvergleich.

Viele Grüße

Johannes Wörle
www.ihr-umzugsexperte.de

Hallo,

leider kann ich Ihnen hierbei gar nicht helfen. Mit Mietrecht kenne ich mich selbst nicht aus.
Sollten Sie später eine Frage zur Umzugsdurchführung oder dem Umzugsunternehmen haben, helfe ich gern weiter.

liebe Grüße
Killermiau