Kostenerstattung b. Umschulung m.Bildungsgutschein

Gleich noch eine Frage:

Ab August 2010 steht (nach 4 Jahren Erziehungsphase - 3 Jahre Elternzeit + 1 Jahr Verlängerung wg. erforderlicher Betreuung nach Tod des Kindsvaters) eine Umschulung mit Bildungsgutschein an, für ca. 10 Monate in Teilzeit. Diese ist von der ARGE bereits abgesegnet.

Kind hat einen Kindergartenplatz bis 14h - Unterrichtsschluß ist zwar 13.30h, wird aber sehr knapp wegen der Fahrzeit zwischen Schule und KiGa, so dass eine Tagesmutter erforderlich ist. Für 1 Std. reicht allerdings schon.

Wie sieht es aus mit (anteiliger) Kostenübernahme für:

Fahrtwege zur Maßnahme (Benzin, Parkplatzmiete z.B.)
Gibt es Kilometergeld oder etwas in der Art?

Oder Materialaufwand bzw. Miete für den vom Ausbilder zur Verfügung gestellten PC?

Letztlich auch die - wenn auch nur kurze - Kindesbetreuung?

Hat diesbezüglich jemand Erfahrung, die er/sie teilen möchte?

Vielen Dank im voraus

-)

Hallo

Wie sieht es aus mit (anteiliger) Kostenübernahme für:

Fahrtwege zur Maßnahme (Benzin, Parkplatzmiete z.B.)
Gibt es Kilometergeld oder etwas in der Art?
Letztlich auch die - wenn auch nur kurze - Kindesbetreuung?

Eigentlich müsste es da von der ARGE Unterstützung geben. Im Ausnahmefall auch vom Bildungsträger (je nach Vertrag zwischen den beiden).

Oder Materialaufwand bzw. Miete für den vom Ausbilder zur
Verfügung gestellten PC?

??? Miete für den PC ??? Ich wäre sehr überrascht, wenn so etwas zwingend erhoben wird und noch überraschter, wenn die ARGE das gutheißt. Oder will die Leistungsempfängerin zusätzlich zu den vom Bildungsträger gestellten notwendigen Möglichkeiten noch einen PC für zuhause haben? Das ginge vermutlich auf die Kappe der Schulungsteilnehmerin.

Letztendlich sind das aber alles Vermutungen. Genaues weiß die zuständige ARGE nach einem Blick in die Verträge, die sie mit dem Bildungsträger geschlossen hat.

Gruß,
LeoLo

Hallo nochmal.
Unter Umständen hatte ich mich etwas zu ungenau ausgedrückt?
Darum noch einmal etwas detaillierter zur Situation:

Eigentlich müsste es da von der ARGE Unterstützung geben. Im
Ausnahmefall auch vom Bildungsträger (je nach Vertrag zwischen
den beiden).

Irgendwie soll es wohl Übernahme von Kinderbetreuungskosten geben und entweder Fahrgeld bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kilometergeld wenn mit eigenem Wagen zur Maßnahme gefahren wird. (Eine genaue Aussage ist hierzu trotz Nachfrage noch nicht gekommen.)

Die Fahrt mit dem eigenen Pkw wäre zutreffend - auf Wunsch der Kindesbetreuung, da im Krankheits- oder Unfall-Falle der Rückweg mit dem Auto wesentlich schneller zurückzulegen wäre, als mit Bus und Bahn.

Da die Maßnahme jedoch direkt in der Innenstadt stattfinden wird, ist es erforderlich, für den Wagen einen Einstellplatz zu mieten, weil die einzige Alternative die Parkuhr wäre…

Eigentlich war eigens deswegen ein geringfügiger Nebenjob angenommen worden (und natürlich auch der ARGE gemeldet!), um Anfahrt, Tiefgarage und Tagesmutter SELBER zu tragen.

Dieser Nebenjob ist jedoch gerade wieder flöten gegangen, weil quasi der komplette Verdienst einbehalten wurde. (siehe anderes Posting hier) Ob dies nun rechtens war oder nicht, wird aktuell noch anwaltlich geklärt, aber der Job ist auf jeden Fall weg (Arbeitgeber wollte diese Vorgehensweise der Behörde nicht unterstützen und in seinen Augen Ausbeutung betreiben)

??? Miete für den PC ??? Ich wäre sehr überrascht, wenn so
etwas zwingend erhoben wird und noch überraschter, wenn die
ARGE das gutheißt. Oder will die Leistungsempfängerin
zusätzlich zu den vom Bildungsträger gestellten notwendigen
Möglichkeiten noch einen PC für zuhause haben? Das ginge
vermutlich auf die Kappe der Schulungsteilnehmerin.

Ja, die umschulende Firma vermietet PCs mit den erforderlichen Schulungsprogrammen (es handelt sich hier um spezielle Software im Bereich Architektur und techn.Zeichnen etc.) für die Nutzung zuhause während der Maßnahme - natürlich nicht zwingend! Aber sinnvoll.

Vielleicht sollte erwähnt werden, dass es sich um eine Teilzeitmaßnahme eigens für Erziehende handelt, die u.a. so aufgebaut ist, dass auch von zuhause aus gearbeitet (oder z.B. im Krankheitsfalle des Kindes) nachgeholt werden kann.

Diese PCs bekommt man nicht umsonst gestellt, so sagte man mir. Der Rechner zuhause ist zu alt, um mit den notwendigen Programmen noch darauf arbeiten zu können. Deswegen wäre solch ein Gerät von Vorteil.

Der Umschulungsbetrieb meint, da die ARGE diese Maßnahme anregt und befürwortet bzw. genehmigt, könnten diese Kosten dort durchaus beantragt werden.

Letztendlich sind das aber alles Vermutungen. Genaues weiß die
zuständige ARGE nach einem Blick in die Verträge, die sie mit
dem Bildungsträger geschlossen hat.
Gruß,
LeoLo

Mhm, der Gedanke war, dass hier eventuell schon jemand Erfahrungen mit explizit dieser Thematik gemacht hat, die hilfreich sein könnten.

Mal sehen, was dabei herauskommt.
Wahrscheinlich ist das Ergebnis auch hier abhängig vom jeweilig zuständigen Fallmanager. Da gibt es ja ohnehin große Unterschiede.

Trotzdem vielen Dank für die Antwort!

-)

Hallo

Irgendwie soll es wohl Übernahme von Kinderbetreuungskosten
geben und entweder Fahrgeld bei öffentlichen Verkehrsmitteln
oder Kilometergeld wenn mit eigenem Wagen zur Maßnahme
gefahren wird. (Eine genaue Aussage ist hierzu trotz Nachfrage
noch nicht gekommen.)

Das halte ich für ziemlich sicher. Die Schlüsselfrage ist vermutlich aber nicht, was gezahlt wird, sondern wer zahlen muß.

Da die Maßnahme jedoch direkt in der Innenstadt stattfinden
wird, ist es erforderlich, für den Wagen einen Einstellplatz
zu mieten, weil die einzige Alternative die Parkuhr wäre…

Dann läuft es auf Anfahrt mit dem ÖPNV heraus oder aber der Schulungsteilnehmer muß die Parkkosten selber aufbringen oder ein Fußmarsch in Kauf nehmen sofern kostenlose Parkplätze etwas außerhalb liegen. Die Argumentation bzgl der „sinnvolleren“ Anreiseart ist subjektiv durchaus nachvollziehbar, aber in den strengen Augen des Gesetzes eher irrelevant.

Eigentlich war eigens deswegen ein geringfügiger Nebenjob
angenommen worden (und natürlich auch der ARGE gemeldet!), um
Anfahrt, Tiefgarage und Tagesmutter SELBER zu tragen.

Sehr gute Einstellung.

Dieser Nebenjob ist jedoch gerade wieder flöten gegangen, weil
quasi der komplette Verdienst einbehalten wurde. (siehe
anderes Posting hier) Ob dies nun rechtens war oder nicht,
wird aktuell noch anwaltlich geklärt, aber der Job ist auf
jeden Fall weg (Arbeitgeber wollte diese Vorgehensweise der
Behörde nicht unterstützen und in seinen Augen Ausbeutung
betreiben)

Klingt für mich eher wie eine Ausrede des AG, aber das kann man natürlich nur mutmaßen.

Ja, die umschulende Firma vermietet PCs mit den erforderlichen
Schulungsprogrammen (es handelt sich hier um spezielle
Software im Bereich Architektur und techn.Zeichnen etc.) für
die Nutzung zuhause während der Maßnahme - natürlich nicht
zwingend! Aber sinnvoll.

Zugegebenermaßen sinnvoll, wird aber imho mit fast tödlicher Sicherheit vom Leistungsempfänger selber zu tragen sein.

Der Umschulungsbetrieb meint, da die ARGE diese Maßnahme
anregt und befürwortet bzw. genehmigt, könnten diese Kosten
dort durchaus beantragt werden.

Überraschend, aber „Versuch macht kluch“ :wink:

Mhm, der Gedanke war, dass hier eventuell schon jemand
Erfahrungen mit explizit dieser Thematik gemacht hat, die
hilfreich sein könnten.

Wie gesagt, die (nennen wir es jetzt mal pauschal Verdingungsunterlagen - „VU“) VU sind unterschiedlicher Natur. Selbst der inhaltlich gleichen Maßnahme beim gleichen Träger könnten ganz andere Verträge und damit auch Trägerpflichten zugrunde liegen. Die Antwort erhält man also beim zuständigen Fallmanager, wobei man dem zugute halten muß, daß er in der Regel die VU auch nicht kennt. :smile: Aber beantragen kann man erst mal alles und darauf hoffen, daß der Fallmanager auf Zack ist.

Mal sehen, was dabei herauskommt.
Wahrscheinlich ist das Ergebnis auch hier abhängig vom
jeweilig zuständigen Fallmanager. Da gibt es ja ohnehin große
Unterschiede.

Siehe oben. Wie wahr… wie wahr… wie wahr…

Zu der inhaltlichen Prüfung des Leistungsbescheides durch einen Fachanwalt kann man nur gratulieren. Wenn hier keine relevanten Infos ausgelassen wurden, dürfte der Rechtsanwalt da fündig werden. Der angegebene Bedarf für eine 2er-BG geht imho eigentlich nur, wenn man eine Hundehütte für 50 Euro warm bewohnt.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Irgendwie soll es wohl Übernahme von Kinderbetreuungskosten
geben

ja,
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/Navigation/zen…
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26550/zentraler-Cont…

Ansonten evtl. auch im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe gemäß SGB VIII möglich. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html

und entweder Fahrgeld bei öffentlichen Verkehrsmitteln
oder Kilometergeld wenn mit eigenem Wagen zur Maßnahme
gefahren wird. (Eine genaue Aussage ist hierzu trotz Nachfrage
noch nicht gekommen.)

Wird unterschiedlich gehandhabt. Manche bekommen KM-Gel (20 Ct je gef. KM kürzeste Strecke) manche in der Höhe des ÖPNV.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Cont…

Die Fahrt mit dem eigenen Pkw wäre zutreffend - auf Wunsch der
Kindesbetreuung, da im Krankheits- oder Unfall-Falle der
Rückweg mit dem Auto wesentlich schneller zurückzulegen wäre,
als mit Bus und Bahn.

Verhandeln. Falls Eingliederungsvereinbarung geschlossen wurde, genau prüfen, was dort vereinbart wurde. 2 Wochen hat man immer Zeit. Sonst Gegenvorschlag schriftlich verfassen und einreichen. Viele EGV sind falsch formuliert, besonders bez. Haftung bei Abbruch der Maßnahme. hier ist Vorsicht geboten.

Da die Maßnahme jedoch direkt in der Innenstadt stattfinden
wird, ist es erforderlich, für den Wagen einen Einstellplatz
zu mieten, weil die einzige Alternative die Parkuhr wäre…

Die werden wohl selbst zu tragen sein.

Ja, die umschulende Firma vermietet PCs mit den erforderlichen
Schulungsprogrammen (es handelt sich hier um spezielle
Software im Bereich Architektur und techn.Zeichnen etc.) für
die Nutzung zuhause während der Maßnahme - natürlich nicht
zwingend! Aber sinnvoll.

Verhandeln, ob dies übernommen wird. Ansonsten fragen, warum diese Dientsleistung nicht in den Verträgen des Bildungsträgers verpflichtend ist. Zumal es die Chancen erhöht, dass die Teilnehmer effektiv lernen. Bücher müssen ja auch vom Bildungsträger gestellt werden.

Der Umschulungsbetrieb meint, da die ARGE diese Maßnahme
anregt und befürwortet bzw. genehmigt, könnten diese Kosten
dort durchaus beantragt werden.

Na also.

TM