Hallo nochmal.
Unter Umständen hatte ich mich etwas zu ungenau ausgedrückt?
Darum noch einmal etwas detaillierter zur Situation:
Eigentlich müsste es da von der ARGE Unterstützung geben. Im
Ausnahmefall auch vom Bildungsträger (je nach Vertrag zwischen
den beiden).
Irgendwie soll es wohl Übernahme von Kinderbetreuungskosten geben und entweder Fahrgeld bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kilometergeld wenn mit eigenem Wagen zur Maßnahme gefahren wird. (Eine genaue Aussage ist hierzu trotz Nachfrage noch nicht gekommen.)
Die Fahrt mit dem eigenen Pkw wäre zutreffend - auf Wunsch der Kindesbetreuung, da im Krankheits- oder Unfall-Falle der Rückweg mit dem Auto wesentlich schneller zurückzulegen wäre, als mit Bus und Bahn.
Da die Maßnahme jedoch direkt in der Innenstadt stattfinden wird, ist es erforderlich, für den Wagen einen Einstellplatz zu mieten, weil die einzige Alternative die Parkuhr wäre…
Eigentlich war eigens deswegen ein geringfügiger Nebenjob angenommen worden (und natürlich auch der ARGE gemeldet!), um Anfahrt, Tiefgarage und Tagesmutter SELBER zu tragen.
Dieser Nebenjob ist jedoch gerade wieder flöten gegangen, weil quasi der komplette Verdienst einbehalten wurde. (siehe anderes Posting hier) Ob dies nun rechtens war oder nicht, wird aktuell noch anwaltlich geklärt, aber der Job ist auf jeden Fall weg (Arbeitgeber wollte diese Vorgehensweise der Behörde nicht unterstützen und in seinen Augen Ausbeutung betreiben)
??? Miete für den PC ??? Ich wäre sehr überrascht, wenn so
etwas zwingend erhoben wird und noch überraschter, wenn die
ARGE das gutheißt. Oder will die Leistungsempfängerin
zusätzlich zu den vom Bildungsträger gestellten notwendigen
Möglichkeiten noch einen PC für zuhause haben? Das ginge
vermutlich auf die Kappe der Schulungsteilnehmerin.
Ja, die umschulende Firma vermietet PCs mit den erforderlichen Schulungsprogrammen (es handelt sich hier um spezielle Software im Bereich Architektur und techn.Zeichnen etc.) für die Nutzung zuhause während der Maßnahme - natürlich nicht zwingend! Aber sinnvoll.
Vielleicht sollte erwähnt werden, dass es sich um eine Teilzeitmaßnahme eigens für Erziehende handelt, die u.a. so aufgebaut ist, dass auch von zuhause aus gearbeitet (oder z.B. im Krankheitsfalle des Kindes) nachgeholt werden kann.
Diese PCs bekommt man nicht umsonst gestellt, so sagte man mir. Der Rechner zuhause ist zu alt, um mit den notwendigen Programmen noch darauf arbeiten zu können. Deswegen wäre solch ein Gerät von Vorteil.
Der Umschulungsbetrieb meint, da die ARGE diese Maßnahme anregt und befürwortet bzw. genehmigt, könnten diese Kosten dort durchaus beantragt werden.
Letztendlich sind das aber alles Vermutungen. Genaues weiß die
zuständige ARGE nach einem Blick in die Verträge, die sie mit
dem Bildungsträger geschlossen hat.
Gruß,
LeoLo
Mhm, der Gedanke war, dass hier eventuell schon jemand Erfahrungen mit explizit dieser Thematik gemacht hat, die hilfreich sein könnten.
Mal sehen, was dabei herauskommt.
Wahrscheinlich ist das Ergebnis auch hier abhängig vom jeweilig zuständigen Fallmanager. Da gibt es ja ohnehin große Unterschiede.
Trotzdem vielen Dank für die Antwort!
-)